Der Prozess: Neheimerin wegen Tötung eines Hundes verurteilt

In Arnsberg fand am Freitag vor einer Woche der Prozess gegen eine 39-jährige Neheimerin wegen Tötung eines Hundes statt (wir berichteten).

Die Vermutung einer Zeugin, die Angeklagte habe ihren Border-Colli-Mischling aufgrund von Steuerschulden einschläfern lassen, konnte vor Gericht nicht bestätigt werden.
Etwa 40 Zuschauer nahmen auf unsere Berichterstattung hin an dem Prozess teil. Vor ihren Augen schilderte die Angeklagte drei vermeintliche Beißvorfälle.
So habe sich der Hund schon immer aggressiv gegenüber Männern gezeigt. Als die Angeklagte mit dem unangeleinten Mischling auf dem Neheimer Ruhrtalradweg spazieren ging, habe dieser plötzlich einen Mann ins Knie gebissen. Auf die Frage von Richterin Marion Jaenis hin , warum sie das Tier überhaupt erst von der Leine gelassen habe, antwortete die Frau, dass das Verhalten nicht abzusehen gewesen sei. Ein ähnlicher Vorfall habe sich in der Neheimer Fußgängerzone zugetragen, auch hier habe der Hund plötzlich nach einem Mann geschnappt.

„Das ist nicht nachvollziehbar“

Die Richterin und Staatsanwalt Klaus Neulken zeigten sich überrascht, dass keiner der Männer auf den Beißvorfall hin mit einer Schmerzengeldforderung reagiert hatte, auch waren zu keinem Zeitpunkt die Personalien der Halterin festgestellt worden. „Warum gehen Sie mit einem Hund, den sie selbst für aggressiv und unberechenbar halten in eine belebte Fußgängerzone“, fragte die Richterin, „das ist für mich nicht nachvollziehbar.“
Als der Border Collie dann im vergangenen Jahr den Klassenkameraden ihrer Tochter „böse angebellt“ habe, fasste die Angeklagte den Entschluss, das Tier muss weg.
Doch die Tierheime in der Region lehnten die Aufnahme ab. Sie forderten, der Rüde solle zunächst kastriert, gechippt und geimpft werden. Daraufhin schaltete die Frau eine Kleinanzeige im Wochen-Anzeiger mit dem Wortlaut „Liebebedürftiger Hund sucht neues Zuhause, aus Platzgründen abzugeben“. Auf die Frage der Richterin hin, warum sie gerade diesen Wortlaut gewählt habe, sei sie doch der Meinung gewesen, es handele sich um einen aggressiven Hund, antwortete die Hundehalterin, sie habe darin die einzige Möglichkeit gesehen, Kontakt zu Hundefreunden zu bekommen.
Gegenüber dem Ehepaar, an das der Hund daraufhin vermittelt worden war, machte sie keine Angaben bezüglich einer Aggression gegen Menschen. Auch konnte das Paar kein Problemverhalten des Hundes feststellen.

Er schlug vor, den Hund einzuschläfern

Der Ehemann, der als Zeuge geladen war, gab an, das Tier nach einigen Tagen wieder abgegeben zu haben, da der Rüde eine junge Schäferhündin, die sich ebenfalls im Haushalt befand, permanent habe decken wollen. Die Angeklagte musste „Dino“ daraufhin wieder abholen.
Obgleich eine Tierschützerin, die ebenfalls als Zeugin geladen war, jedoch nicht mehr in den Zeugenstand berufen wurde, der Hundehalterin anbot, sich um die Vermittlung zu kümmern, fuhr diese zu Tierarzt Dr. G. Dieser war beim Prozess zwar nicht angewesend, hatte jedoch vorab zu Protokoll gegeben, ihm gegenüber habe die Angeklagte angegeben, der Hund sei aggressiv gegenüber ihrer Familie geworden, sie wisse sich nun keinen Rat mehr. Daraufhin habe der Arzt erklärt. es gäbe zwei Möglichkeiten, sie könne bei einem Hundepsychologen vorstellig werden, das würde er für „fragwürdig“ halten, stattdessen schlug er die Einschläferung des Tieres vor.
Die Angeklage gegen den Tierarzt wurde fallengelassen. Eine weitere Anzeige liegt der Staatsanwalt inzwischen vor.
Und die Angeklagte? Sie räumte in der Pause des 90-minütigen Prozesses, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ihre Schuld doch noch ein. Wegen Zeitmangel aufgrund einer erneuten Berufstätigkeit habe sie den Hund einschläfern lassen. Sie wurde zu 40 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro verurteilt, zudem muss sie die Prozesskosten tragen.

Autor:

Manuela Lieflaender aus Menden (Sauerland)

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