"Ich wollte unbedingt den Fernseher" - Neheimer Rentner Opfer dubioser Anbieter

Die Veranstalter sind mit allen Wassern gewaschen“, weiß Marlis Albus, Leiterin der Beratungsstelle in Neheim.
  • Die Veranstalter sind mit allen Wassern gewaschen“, weiß Marlis Albus, Leiterin der Beratungsstelle in Neheim.
  • hochgeladen von Manuela Lieflaender


Verbraucherzentrale und LKA setzen auf Prävention

Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort - mit den immer gleichen Versprechen werden meist Senioren zur Teilnahme an einer Tagesfahrt gelockt. Rentner Karl Wiese (83) hat am eigenen Leib erfahren, was hinter diesen Angeboten tatsächlich steckt.

Karl Wiese staunte nicht schlecht, als er den Brief öffnete. Im Rahmen eines Firmenjubiläums sollte er kostenlos einen LCD-Fernseher bekommen. Diesen würde man jedoch nicht einfach mit der Post verschicken, kündigte das Unternehmen an, nein, dem Anschreiben lag auch noch eine Einladung für eine Jubiläumsfahrt nach Oer-Erkenschwick bei, Frühstück und Mittagessen inklusive. Karl Wiese freute sich: „Das klang nach einem guten Angebot, zumal ich den Fernseher unbedingt haben wollte!“
Das Landeskriminalamt der Polizei in Nordrhein-Westfalen und die Verbraucherzentrale kennen solche Praktiken. „Preiswerte Tagesausflüge sind vor allem bei Senioren sehr beliebt“, weiß Marlis Albus, Leiterin der Beratungsstelle in Neheim, „oft steht bei diesen Kaffeefahrten allerdings nicht das Vergnügen der Teilnehmer im Mittelpunkt sondern das Geschäft der Anbieter.“ Veranstalter von Werbefahrten locken in Zeitungsinseraten und Postwurfsendungen mit einem niedrigen Teilnahmepreis, versprechen Gewinne, Geschenke, ein leckeres Mittagessen und bei der Verkaufsshow viele Schnäppchen. Das angeblich günstige Angebot reicht von Decken über Kochtöpfe bis zu Vitaminpillen und Wellness-Produkten. Die Verkaufsveranstaltung findet meist in einem abgelegenen Lokal statt, damit kein Reisender zu einer anderen Attraktion entwischt. „Nicht selten werden die Teilnehmer sogar eingesperrt. Das ist Freiheitsberaubung!“, erklärt Albus. Eindringlich warnt sie davor, sich zu einer Unterschrift verleiten zu lassen oder gleich das Portemonnaie zu zücken. „Das Geld ist dann oft weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird.“ Karl Wiese fand sich unterdessen in einem abgelegenen Lokal in Oer-Erkenschwick wieder: „Die Verkaufsveranstaltung dauerte sechs Stunden und keiner der Mitreisenden hat sich beschwert! Danach sollten wir eigentlich noch drei Stunden Zeit haben, um uns in einem Einkaufszentrum aufzuhalten. Letzten Endes gestand man uns gerade mal 60 Minuten zu, dann ging es über etliche Umwege wieder nach Hause.“
Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufsstrategien vorgehen können, dazu geben die Verbraucherzentrale NRW und die Polizei Nordrhein-Westfalen hilfreiche Tipps:
• Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale NRW um Rat fragen. Im Zweifel sollten Interessenten besser zu Hause bleiben.
• Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitspräparaten, Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten zu völlig überzogenen Preisen animiert. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.
• Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben dennoch einen Anspruch auf sämtliche Leistungen – etwa Verpflegung und Rücktransport –, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.
• Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoller ist es, Kaufvertrag und Werbematerial mitzunehmen, um den Vertrag in Ruhe zu prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren zu vergleichen. Höchste Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.
• Widerrufs- und Rückgaberecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, kann ein Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Käufer sollten bei der Aushändigung eines Vertrages stets auf das Datum achten. Unseriöse Anbieter versuchen oft, das 14-tägige Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln. Wichtig ist auch, dass der Name der Firma, einer verantwortlichen Person und die Anschrift – nicht nur ein Postfach – im Kaufvertrag angegeben sind.

Karl Wiese durfte seinen Fernseher zwar im Verkaufsraum bewundern, mitnehmen durfte er ihn nicht. „Da war ich echt sauer!“ Auch die Verbraucherzentrale konnte daran nichts ändern, Marlis Albus erklärt: „In dem Schreiben, das Herr Wiese bekommen hat, sichert sich die Firma ab und spricht lediglich von einem Losentscheid. Ein Anspruch auf den Fernseher besteht daher nicht.“
Karl Wiese hat sich nun fest vorgenommen, an keiner Kaffeefahrt mehr teilzunehmen. Gekauft hat er nichts: „Obwohl ich sagen muss: das Topfset gefiel mir gut!“

Autor:

Manuela Lieflaender aus Menden (Sauerland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.