Landesförderung noch bis zum 5.11.2014

Das Land NRW fördert im Programm progres.nrw u.a. Lüftungsanlagen, Biomasseheizungen in Verbindung mit solarthermischen Anlagen, solarthermische Anlagen allein. Wegen der Haushaltssperre 2014 konnten seit 1. Juli keine Anträge bewilligt werden. Es tritt nun ein Erlass in Kraft, in dem den Antragstellern der sog. förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wird.
Alle, die gemäß der Richtlinie progres.nrw 2014 einen Antrag gestellt haben bzw. bis zum 05.11.2014 noch stellen werden (www.progres.nrw.de), und bislang aufgrund der Haushaltssperre noch keinen Bescheid erhalten haben, können nun den Auftrag zur Errichtung der beantragten Maßnahme erteilen, dürfen also mit der Maßnahme beginnen. Aber Achtung. Stichtag für die Auftragsvergabe ist der 23.10.2014. Alle Maßnahmen, die bereits vor diesem Stichtag begonnen worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Hier ist die Förderung in jedem Fall ausgeschlossen. Und: Sie haben zwar keinen Rechtsanspruch auf die Förderung es ist aber sehr wahrscheinlich, dass sie kommt.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie an 0 29 32 -510 97-05 oder schicken Sie eine E-Mail an arnsberg.energie@vz-nrw.de.

Autor:

Carsten Peters aus Arnsberg

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