Bedburg-Hau: Kreis, Kreisel oder Brummkreisel - wer hat Vorfahrt?

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In der Hauptausschusssitzung gab es eine Bürger-Anfrage zur Vorfahrtsregelung am Verteilerkreis auf dem neuen Parkplatz im Gemeindezentrum Klosterplatz, weil es offensichtlich nicht so ganz klar ist, Verunsicherung besteht, wer nun eigentlich Vorfahrt hat.
Die Anfrage halte ich für berechtigt, denn auch ich habe beobachtet, dass es eine große Unsicherheit gibt, wer hat denn nun Vorfahrt und es auch schon zu „Missverständnissen“ kam.
Die Gemeindeverwaltung nahm zu der Anfrage wie folgt Stellung:
„Mit Schreiben vom 05.06.2015 wurde die Verkehrsführung für den Klosterplatz angeordnet. Da es sich um einen Verteilerkreisel auf einem Parkplatz handelt und der Durchmesser des Kreisels sehr klein ist, wurde kein Kreisverkehr angeordnet. Dieses ist deshalb geschuldet, da es sonst auf diesem engen Raum einen erhöhten Schilderbedarf geben würde. Der § 8 StVO (Straßenverkehrsordnung) sagt folgendes: Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Am Klosterplatz handelt es sich aber nicht um einen Kreisverkehr, weil die beiden Zeichen 215 & 205 nicht angeordnet sind. Hierbei handelt es sich um einen Verkehrs-oder Verteilerkreisel. Der Verkehr auf der Kreiselfahrbahn ist gegenüber dem einfahrenden Verkehr wartepflichtig. Hier gilt nun die Regelung, dass derjenige, der von rechts kommt, Vorfahrt hat. Damit ist nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt an der Beschilderung nichts zu ändern. Würde man einen Kreisverkehr anordnen, müsste an jeder Ein- bzw. Ausfahrt die Zeichen 215 & 205 angeordnet werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Änderung an dieser Verkehrsregelung vorzunehmen.“

Höherer Schilderbedarf? Ja, siehe Abb. 2 oben Verteilerkreisel, unten Kreisverkehr, soviel höher wäre der Schilderbedarf nicht. Es wäre mit Sicherheit für die Sicherheit eindeutiger.
Also merke: Auch wenn der Verkehr kreiselt (Verkehrskreisel) ist es noch lange kein Kreisverkehr.

Es brummt im Kreisel:
Das erhöhte Parkplatzangebot nach Erweiterung des Parkplatzes kommt an. Der Kreisel entwickelt sich zum wahren Brummkreisel. Scheut man doch jetzt die gerade mal 150 Meter zu laufen, z. B. von Edeka/Aldi/Volksbank zur Sparkasse/Rossmann. Sehe ich jeden Tag die Leute bei Edeka/Aldi/Volksbank und umgekehrt bei Sparkasse/Rossmann ins Auto steigen um die beschwerlichen 150 Meter zu überwinden. Nicht genug: scheuen sich einige knapp 10 Meter zu bewegen, nicht den Parkplatz vor der Sparkasse zu nutzen, sondern gleich bis vor die Tür, über den Fußgängerbereich, zu fahren. Schaut mal genau hin, auf Bild 1 steht mal wieder jemand direkt davor. Angesprochen: Ja und? Ist doch nicht verboten!
Auf den Antrag der Grünen dort 2 Stellplätze/E-Tankstelle einzurichten erhielt ich von ??? die Antwort: dann gehen ja Parkplätze verloren; es ist ja jetzt schon wieder zu wenig Platz.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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