Hasselt/Schneppenbaum: Wald platt gemacht.

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In den letzten Tagen erhielt ich sehr viele Anfragen, warum das Waldstück zwischen Hasselt und Schneppenbaum größtenteils gefällt wurde. „Da stehen ja nur noch ein paar Bäume am ehemaligen Waldrand! Das ist ja eine Schande! Was hat man sich dabei gedacht? Und, gefällt wurde nach dem 1. März!“
Die Frage konnte ich bis heute nicht beantworten. Zur Antwort komme ich hier später.
Das ca. 2 ha große Waldstück liegt im Landschaftsschutzgebiet und bildet einen Puffer zwischen den Ortschaften Hasselt und Schneppenbaum. Genauer, zwischen dem Supermarktkomplex und der Bebauung „An der Molkerei“. Der Wald bestand aus Kiefern, Eichen, Buchen und im westlichen Teil überwiegend aus Pappeln.
Für die Bebauung des ehemaligen Sportplatzes „Föhrenbachstadion“ mit Supermärkten wurde zuvor der Sportplatz vom Landschaftsverband von der „Gemeinde-Bedburg-Hau-Entwicklungsgesellschaft“ (GBE).erworben. Auch der Wald wurde von der GBE gekauft.
Viele, viele Jahre, auch zu Zeiten des Landschaftsverbandes, blieb der Wald unberührt, es wurden keine „pflegerischen Maßnahmen“ durchgeführt. Das ging schon Richtung „kleiner Urwald“. Es führen keine Wege hindurch, also keine Gefahr für den Menschen.
Im Zuge der Überbauung des Sportplatzes wurde bereits am südlichen Waldrand einiges an Bäumen weggenommen.
In der Umwelt-, Planungs- und Bauausschusssitzung am 11. März habe ich mal nachgefragt, warum dort fast der ganze Wald platt gemacht wurde. Das seien normale waldplegerische Maßnahmen! Meine Anmerkung dazu: Die sei dann aber sehr unfachmännisch durchgeführt worden.
Nachdem ich mich heute vergewissert habe, von X Leuten bestätigt, dass die Rodungsarbeiten nach dem 1. März stattgefunden haben, habe ich mich nochmals bei der Gemeindeverwaltung beschwert und folgendes erfahren:
Die Fällarbeiten stünden im Zusammenhang mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Bebauung des Sportplatzes (Supermärkte). Die Waldfläche soll mit Buchen wieder aufgeforstet werden, dadurch ergäbe sich ein höherer ökologischer Wert, als Ausgleich für die Bebauung (Ökokonto) und das wäre so im Rat beschlossen worden. Die Fällarbeiten seinen an den „Forst“ übertragen worden und der Forst habe eine Ausnahmegenehmigung, könne bis zum 15. Mai solche Arbeiten durchführen.

Halt... Was hat der Rat beschlossen? Was ist mit dem 15. Mai?
Landschaftsgesetz § 64 Abs. 1 Nr. 2 u. 3: Es ist verboten...in der Zeit vom 1. März bis 30. September ...Bäume...zu fällen. Und weiter: (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die aus wichtigen Gründen nicht zu anderer Zeit durchgeführt werden können.
Welcher wichtige Grund hat denn hier bestanden? Mal abgesehen davon, dass es hier keinen wichtigen Grund gab, kann der Forst fast nach Belieben ganzjährig Bäume fällen.
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan steht m.W. nichts davon drin, dass der Wald dazu herhalten soll um das Ökokonto der Gemeinde zu erhöhen. Der Landschaftspflegerischen Begleitplan sieht vor, dass an anderer Stelle, Anpflanzungen gemacht werden sollen als Ausgleich für die ehemalige Grünfläche Sportplatz und den Bäumen die dort gefällt wurden.

Halten wir mal fest:
Die Anweisung den Wald platt zu machen kam von der Gemeinde bzw. GBE. Ausführender war der Forst. Ausschüsse und Rat waren nicht darüber informiert – muss auch nicht zwingend, wäre jedoch angemessen bei so einer Maßnahme. Nach der erfolgten Aufforstung wird es viele Jahrzehnte brauchen um nur annähernd den ökologischen Wert zu erreichen den der urwaldähnliche Wald zuvor hatte.

Was man so alles im Landschaftsplan Kreis Kleve findet:
Schutzgegenstand:
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Waldflächen zwischen Hasselt und der östlichen
Plangebietsgrenze. Zwischen Schneppenbaum und Hasselt befindet sich innerhalb der
Waldfläche ein kleinerer Weiher.
Erhaltung der Waldfläche des Sternbusches sowie der zusammenhängenden Waldflächen zwischen Schneppenbaum und der östlichen Plangebietsgrenze unter besondere Sicherung, Pflege und Vermehrung naturnaher Laubholzbestände
schonende Bewirtschaftung naturnaher Laubholzbestande durch
Plenter- oder Femelschlag;
Erhaltung des Erlenbestandes innerhalb der sumpfigen Senke zwischen
Schneppenbaum und Hasselt;
Erhaltung hohlenreicher, alter Laubbaume im Bestand;
Diese sind gegebenenfalls durch baumpflegerische Maßnahmen zu
stabilisieren. Dabei sind Schlupflocher, insbesondere im Hinblick auf
die Fledermauspopulation, offen zu halten.
Gekennzeichnet in der zeichnerischen Darstellung: als Landschaftsschutzgebiet; als geschützter Landschaftsteil; als zur Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft; und zum Teil gekennzeichnet als Biotopverbundfläche.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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