Moyland: Kreis Kleve fällte Bäume

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Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume die Außerhalb des Waldes stehen zu fällen. An der Müllumladestation in Moyland, vor der Umladestation, wurden vor zwei Tagen Bäume gefällt, s. Abb. Es sieht demnach so aus als ob die Bäume zum Waldbestand gehörten, doch dies ist nicht der Fall. Die Sonderbaufläche, eine Fläche die aus dem Landschaftsschutzgebiet für die Umladestation herausgenommen wurde bezieht die Fläche der gefällten Bäume mit ein. Demnach kommt § 39 zum Tragen, die Bäume hätten jetzt nicht gefällt werden dürfen.
Aus informiertem Kreise habe ich erfahren, dass die Umladestation erweitert werden soll. Da eine Planung nicht so einfach aus den Wolken fällt, stellt sich die Frage: Warum wurden die Bäume, die direkt an das Landschaftsschutzgebiet angrenzen, jetzt gefällt und nicht vor dem 1. März?
Diese Frage stellte sich auch ein Mitarbeiter (Landschaftsplanung, Landschaftspflege Kreis Kleve) auf meine Anfrage.

Zu Bild 2: Auf dem Bild kann man erkennen (Schild Landschaftsschutzgebiet), das direkt angrenzend am Landschaftsschutzgebiet gefällt wurde. Die Sonderbaufläche Umladestation endet genau dort.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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