Bedburg-Hau: Bald Ratssitzungen zeitversetzt im Internet?

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Nach Auffassung der Piratenpartei, Kreisverband Kleve, soll es in Zukunft
audiovisuelle Aufzeichnungen von Ratssitzungen geben und diese sollen dann zeitversetzt im Internet anzusehen sein. Die Verwaltung lehnt in ihrem Beschlussvorschlag den Antrag der Piratenpartei ab.
Die Entscheidung darüber fällt heute im Hauptausschuss und am 6. Juni in der Ratssitzung.

BESCHLUSSVORLAGE Nr. 48/2013 - öffentliche Sitzung -

Tagesordnungspunkt: Audiovisuelle Aufzeichnung und Bereitstellung von Ratssitzungen
hier: Antrag nach § 24 GO NRW der Piratenpartei vom 17.03.2013

1. Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.03.2013 beantragt der Kreisverband Kleve der Piratenpartei
Deutschlands, zukünftig audiovisuelle Aufzeichnungen von Ratssitzungen anzufertigen und diese im Internet für das zeitversetzte Ansehen zur Verfügung zu stellen. Das vorgenannteSchreiben ist als Anlage beigefügt.
Verwaltungsseitig wird zu dem Antrag nach § 24 GO NRW wie folgt Stellung genommen:
Zu Live-Übertragungen von Ratssitzungen im Internet hat das Landesinnenministerium NRW in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage (Landtagsdrucksache 16/243), welche als Anlage ebenfalls beigefügt ist, erläutert, unter welchen Bedingungen Ratssitzungen live im Internet übertragen werden können.
Hiernach ist festzustellen, dass eine Übertragung rechtlich, insbesondere aus kommunalverfassungs-und datenschutzrechtlicher Sicht, zulässig ist. Zu beachten ist jedoch, dass jedes Ratsmitglied der Ausstrahlung seines Redebeitrages widersprechen kann und dieser dann nicht übertragen werden darf. Da die Live-Übertragung, aber auch eine zeitversetzte Übertragung, auch weitere Personen (Mitarbeiter der Verwaltung, sachkundige Bürger und Bürgerinnen, Zuschauer) betreffen können, ist auch deren Einwilligung zur Übertragung erforderlich. Ferner ist es erforderlich und zwingend sicherzustellen, dass die Persönlichkeitsrechte aller an der Sitzung teilnehmenden Personen jederzeit gewahrt bleiben. Hierfür ist der Bürgermeister verantwortlich. Im Rahmen seiner Sitzungsleitung sowie der Ausübung des Hausrechtes hat er im Zweifel bestimmte Sitzungsteil oder anstehende Beratungen und Diskussionen von der Übertragung auszuschließen. Ebenso hat der Bürgermeister für die Einhaltung der üblichen weiteren Anforderungen an eine Ablichtung zu sorgen, wie z.B. das Unterlassen lächerlich
machender Aufnahmen.
Im Antrag der Piratenpartei wird u.a. auch auf ein entsprechendes Angebot der Stadt
Bonn verwiesen. Die Stadt Bonn überträgt derzeit lediglich Ratssitzungen in einem Livestream im Internet, eine Aufzeichnung und nachträgliche Einbringung in eine Art Mediathek findet nicht statt und ist auch nicht geplant. Die Zahl der Nutzer des Internetangebotes der Stadt Bonn schwankt im unteren 3-stelligen Bereich. In der Regel werden ca. 50 gleichzeitige Zugriffe bei der Stadt Bonn (ca. 320.000 Einwohner) registriert.
Auch wenn sich keine direkte Relation zwischen der Einwohnerzahl einer Kommune
und den Nutzern eines solchen Angebotes ableiten lässt, ist davon auszugehen, dass in Bedburg-Hau mit weitaus weniger (gleichzeitigen) Nutzern zu rechnen ist.
Entgegen der Aussage im Antrag der Piratenpartei findet in der Stadt Krefeld keine
audiovisuelle Aufzeichnung und Bereitstellung von Ratssitzungen statt. Richtig ist, dass Diskussionen zum Thema geführt wurden, aber weder ein entsprechender Antrag noch eine Entscheidung in Form eines Rastbeschlusses vorliegt.
Grundsätzlich ist es technisch möglich Ratssitzungen im Internet zu übertragen. Es
bedarf einer Überprüfung, ob ggfs. zusätzliche Leitungs- und Serverkapazitäten zur
Verfügung gestellt werden müssten. Darüber hinaus müsste geklärt werden, ob die
vorhandenen Tischmikrofone inkl. der Lautsprecheranlage ausreichend für die Übertragung im Internet sind.
Weiterhin müsste geklärt werden, wer letztlich für die Kameraführung und Übertragung ins Internet zuständig ist. Externe Kräfte würden zusätzliche Kosten verursachen. Der Einsatz eigener Mitarbeiter käme erst nach ausgiebiger Schulung in Betracht und könnte mit dem derzeit vorhanden Personal nicht durchgeführt werden.
Die Investitionskosten für die erforderliche Hard- und Software etc. würden sich je nach Qualität zwischen 10.000 - 15.000 € belaufen.
Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen wird der vorliegende Antrag verwaltungsseitig nicht befürwortet.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt ...., den Antrag der Piratenpartei vom 17.03.2013 auf audiovisuelle
Aufzeichnung und Bereitstellung von Ratssitzungen abzulehnen.

Tagesordnung Hauptausschuss: hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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