Bauvorhaben Saalstraße: "Wenn soviel Gegenwind bleibt, ziehen wir uns zurück"

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Georg Ruffen hatte Dienstag Abend eine denkbar schlechte Position – kaum hatte er in der Gaststsätte Hebben begonnen, sein Bauvorhaben an der Saalstraße zu erläutern, fielen ihm die Anwohner ins Wort. Die beiden wichtigsten Investor-Aussagen des Abends: „Wir sind bereit, einen Vertrag mit der Gemeinde zu schließen, um die Personengruppen festzuschreiben, die dort wohnen werden.“ Aussage Nr. zwei: „Wir ziehen uns zurück, wenn unser Vorhaben von den Bürgern nicht gewollt ist.“

Hintergrund: Georg Ruffen will an der Saalstraße ein Studentenwohnheim mit 120 Wohneinheiten bauen. Investitionsvolumen: Vier Millionen Euro. Der kleine Bahnhof liegt in unmittelbarer Nähe des Bauplatzes, die Studenten wären, so führte Ruffen aus, in rund sechs Minuten in Kleve. Und: In Kleve fehlten noch rund 2400 Studentenwohnungen. Das zu bewältigen, würde rund zehn Jahre dauern, führte Ruffen aus.

Das Grundstück an der Saalstraße gehört noch dem Landschaftsverband Rheinland – die Verkaufsverhandlungen wurden positiv beendet. Für Wirbel hatte der Investor in den vergangenen Wochen schon gesorgt: Als „Dienstleister“ sei er im Besitz einer unbefristeten Fremdarbeiterkonzession – und im geplanten Bau könnten letztendlich nicht nur Studenten, sondern eben auch Fremdarbeiter untergebracht werden, lautete der Vorwurf, der öffentlich formuliert wurde. Dieser Einwand wurde Dienstag Abend denn auch lautstark vorgebracht, der Wille, einen Vertrag mit der Gemeinde zu unterschreiben, angezweifelt: „Verträge können gebrochen werden.“ Ruffen machte klar, dass dort keine Fremdarbeiter untergebracht würden, wohl aber an die Möglichkeit von Seniorenwohnungen gedacht würde. „Wer will denn dort hin? Auf 20 Quadratmeter? Wo sollen die alten Leute denn einkaufen?“

Es wurde gefragt: „Wenn Sie bestimmte Gruppen schon im Wohnumfeld ausgrenzen, wie ist es dann um unsere Gesellschaft bestellt?“

Neben der Frage nach den neuen Nachbarn stand die Art der Bebauung in der Diskussion: Dreieinhalb Geschosse à 2,45 Meter – das befand die Bürgerversammlung eindeutig als zu hoch. Ein Geschoss weniger – das wiederum kam für den Investor nicht in Frage: Er müsse mit seinen Bauten Geld verdienen. „Darum machen wir das.“ Ruffen will mit Eigenmitteln bauen, wird also nicht öffentlich gefördert.

Und so könnte es weitergehen: Der aktuelle Bebauungsplan ließe eine fünfgeschossige Bebauung zu. Die CDU beantragte eine Änderung des Bebauungsplans, der eine Höhenbegrenzung vorsieht. Dieser Antrag soll im Juli in Bauausschuss und Rat behandelt werden. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt alles so, wie es ist: Eine fünfgeschossige Bebauung wäre also möglich. Es sei denn, der Rat verhängt eine Veränderungssperre.

Dazu auch unsere aktuelle Umfrage.

Investor Georg Ruffen hatte während der Bürgerinformation in der Gaststätte Hebben kaum eine Chance, sein Bauvorhaben vorzustellen.
Autor:

Annette Henseler aus Kleve

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