Bedburg-Hau: Gewerbegebietserweiterung kontra Landschaftsplan

Karte A: Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft § 18 LG
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  • Karte A: Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft § 18 LG
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Wenn der Kreis Kleve seinen Landschaftsplan wirklich ernst nimmt, die eigenen Vorgaben berücksichtigt, dann dürfte er die Erweiterung des Gewerbegebietes über den Waldmannpfad hinaus nicht genehmigen.
Für das Erweiterungsgebiet gilt der Landschaftsplan Nr. 7 "Gocher Heide", bekanntgemacht am 24.12.2010. Der Plan wurde vom Bedburg-Hauer Büro für Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Burkhard Böhling aufgestellt.
Zu den Landschaftsplänen Kreis Kleve: hier klicken
Die Abb. A-C = Ausschnitte aus den Landschaftsplandarstellungen. Die Erweiterungsfläche habe ich rotumrandet eingezeichnet.

Hier nachfolgend Text (Text in "Anführungszeichen" und kursiv ) aus dem Landschaftsplan:

"Teil A: Begründung zum Landschaftsplan
1 Einleitung Gemäß § 1 LG sind Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltiggesichert sind.
Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen.
Teil B: Strategische Umweltprüfung gemäß § 17 LG
1 Vorbemerkungen und gesetzliche Grundlagen
Mit dem Gesetz zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) vom
25.06.2005 hat der Bundesgesetzgeber auch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Projekte umgesetzt. Bereits bei der Aufstellung von Plänen und Projekten sollen künftige Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden.
Für den Landschaftsplan nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) ist die Strategische Umweltprüfung nach § 14b Abs. 1 Nr. 1 SUPG obligatorisch durchzuführen (vgl. Anlage 3 UVPG).
Das Landschaftsgesetz in der Fassung vom 19.06.2007 regelt in § 17 „Strategische Umweltprüfung bei der Landschaftsplanung“ die Vorgehensweise.
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung hat gemäß § 14a (1) UVPG die planaufstellende Behörde.
Nach dem Landschaftsgesetz erfüllt die Begründung zum Landschaftsplan die Funktion des Umweltberichts nach § 14g (2) SUPG."

Karte A: "Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft § 18 LG"
Mit „hellgrün 1.1 gekennzeichnet = Entwicklungsziel 1 (trifft für Bedburg-Hau zu)
"Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten oder die Erhaltung einer gewachsenen Kulturlandschaft mit ihren biologischen und kulturhistorischen Besonderheiten.
Für alle Räume mit dem Entwicklungsziel ‘Erhaltung’ gelten folgende Ziele:
- Erhaltung und Stabilisierung des vorhandenen Grundwasserflurabstandes
Erhaltung von Gewassern und sonstigen Feuchtgebieten in einem naturnahen Zustand.
- Durchfuhrung von Maßnahmen zur Gewasserreinhaltung und zur Verbesserung der
Wasserqualitat
- Beibehaltung und nach Möglichkeit Vergrößerung des derzeitigen Grünlandanteiles sowie der Grünlandnutzung im Bereich der Altstromrinnen und der Auenniederung des Rheins
- Erhaltung und naturnahe Bewirtschaftung von Waldflachen, Wäldchen, Feldgeholzen und anderen Gehölzbestanden
- Erhaltung bzw. Vergrößerung des bodenständigen Laubholzanteils in den Waldbestanden
- Erhaltung und Pflege von Hecken, Bäumen, Baumreihen, Baumgruppen, Alleen, Kopfbäumen, Gebüsch, Graben- / Uferbepflanzungen und anderen Gehölzstrukturen (sofern erforderlich Ergänzung mit Arten der potenziellen natürlichen Vegetation.)
- Pflege, Erhaltung und extensive Nutzung der bäuerlichen Streuobstweiden
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung naturnaher Lebensräume fur gefährdete Arten der Fauna und Flora
- Erhaltung natürlich gewachsener Boden (Veränderungen wie Verdichtung, Lockerung, Auftrag oder Abtrag sind zu vermeiden.), insbesondere solcher, die wegen ihrer besonderen Regelungs- und Pufferfunktion und damit zusammenhängender hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit oder als Extremstandorte in erhöhtem Mase schutzwurdig sind
- Erhaltung, Schutz und langfristige Sicherung geomorphologischer Verhinderung der Zersiedelung und flachenintensiver Eingriffe in der Landschaft
- Minimierung des Flächenverbrauchs und damit der Zerschneidung der Landschaft, insbesondere in bisher unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen; nach Möglichkeit Verminderung von Barrierewirkungen (z.B. durch Verkehrswege) durch geeignete ‘Entschneidungsmaßnahmen’
Entwicklungsraum 1.1:"
, trifft für Bedburg-Hau zu.
"- Erhaltung der vielfältig gegliederten, durch Grünland geprägten Landschaft im Bereich der Auenniederung und der Altstromrinnen des Rheins
Ziele der Landschaftsentwicklung in diesem Entwicklungsraum sind insbesondere:
- Erhaltung und nach Möglichkeit Vermehrung des vorhandenen Grünlands
- Erhaltung und Pflege von Brachflachen (Mahd in 3 bis 4jahrigem Rhythmus jeweils im Herbst)
- Sicherung, Pflege und Neuanlage von Kleingewassern
- Einrichtung von Uferstreifen entlang von Graben als Pufferzone gegen den Eintrag von Düngern und Pflanzenschutzmitteln sowie zur ökologischen Verbesserung der Gewässer
- Pflege, Erhaltung und Neuanpflanzung von Kopfbäumen
- Erhaltung von Feldgehölzen und Wald sowie deren naturnahe Bewirtschaftung
- Ersatz nicht bodenstandiger Baumarten, insbesondere Fichten und Hybridpappeln, durch Arten der potenziellen natürlichen Vegetation
- Pflege, Erhaltung und Neuanlage sonstiger Geholzstrukturen wie Hecken, Einzelbäume, Baumreihen / -gruppen, Ufer- und Grabenbepflanzungen
- Beibehaltung der landschaftlichen Eignung für die stille Erholung
Erläuterungen:
Der Niederungsbereich ist im Regionalplan (GEP 99) überwiegend als ‘Freiraum mit der Funktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung’ vorgegeben.
Ergänzende Maßnahmen zur Erschliesung der Landschaft für die stille, naturgebundene Erholung stehen der Zielsetzung nicht entgegen.

Karte B: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft §§ 20-23 LG" (Das Erweiterungsgebiet grenzt an das Landschaftsschutzgebiet)
Mit „L“ gekennzeichnet = Landschaftsschutzgebiet
Mit „LB“ gekennzeichnet = Geschützter Landschaftsbestandteil

"Karte C: Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen § 26 LG"
Mit „M“ gekennzeichnet = Nr. des Maßnahmenraums
Mit „K“ gekennzeichnet = Nr. des Kompensationsraumes

"M2 = Rheinaue Galleien-Moyland" ( trifft für Bedburg-Hau zu)
"Der Schwerpunkt der Entwicklung in diesem Maßnahmenraum liegt in der Erhaltung der vielfaltig gegliederten Landschaft in der Auenniederung des Rheins.
M3 = ist das bestehende Landschaftsschutzgebiet und K2 = Vorrangflächen für Kompensationen.
Zur Verwirklichung der festgesetzten Entwicklungsziele fur die Landschaft und zur Sicherstellung der Schutzziele der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft ist die Durchführung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschliesungsmasnahmen erforderlich."

Darunter fallen u. a.:
"- Entwicklung und Pflege von Wildkräutsäumen, Feldrainen und Uferstreifen
- Schaffung bzw. Wiederherstellung naturnaher Grünlandflächen
- Anpflanzung von Feldhecken
- Anlage von Schutzpflanzungen
- Anlage von Streuobstweiden / -wiesen
- Anlage von Feldgehölzen"


Haushaltsrede Heinz Seitz Bü 90/Die Grünen:
"Der Gemeindehaushalt erhält 2.150.000 € Gewerbesteuer, aber 4.850.000 € aus der anteiligen Einkommenssteuer. Daher muss hier im Rat geklärt werden: Investieren wir noch mehr in Gewerbegebiete oder steigern wir die Attraktivität unserer Gemeinde, um den Zuzug zu erhöhen und den Anteil an der anteiligen Einkommenssteuer zu steigern? Dies ist für unsere Fraktion eine der dringendsten Fragen." Mehr dazu:hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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