Bedburg-Hau: Ordnungsbehördliches Verfahren gegen Louisendorfer (Schutt) Berge

Jeder, der sich auf der Alten Bahn in Höhe der Moyländer Allee bewegt, sieht sie schon von weitem, die bis zu 12 Meter hohen Berge der Baustoff-Recyclinganlage. Die Anlage befindet sich in Mitten des Denkmalbereiches Louisendorf, und wurde so nie genehmigt. Lediglich eine Höhe von 3 Metern war erlaubt. (Ich habe darüber schon mehrfach berichtet hier klicken)
2011 erhielt die Anlage, unter Auflage, Höhe der Aufschüttungen 3 Meter, eine befristete Genehmigung zum Weiterbetrieb bis 2019.
So fragte ich dann im Umwelt-Planungs- und Bauausschuss am 20.01.11, hier aus der Niederschrift im Rahmen der Behördenbeteiligung:
Ausschussmitglied van Meegen fragt nach Garantien in Bezug auf die Einhaltung der Aufschüttungshöhe von 3 m.
Gemeindeamtsrat Henseler weist auf den Kreis Kleve als Genehmigungsbehörde hin, den man über zu hohe Aufschüttungen informieren könne.
Beschluss: ...empfiehlt dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung, dem Antrag zum befristeten Weiterbetrieb der Baustoff-Recyclinganlage auf dem Abgrabungsgelände der Firma XXXXX in Louisendorf bis zum 31.12.2019 mit der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Einschränkung zum Höchstmaß der Aufschüttungen auf 3 m zuzustimmen.
Dies wurde dann auch im Rat so beschlossen.

Doch die 3 Meter wurden nicht eingehalten und auf mein mehrfaches Nachfrage im Ausschuss/Rat erhielt ich immer wieder zur Antwort: Dafür sind wir nicht zuständig sondern der Kreis Kleve. Aber auch beim Kreis fand ich kein Gehör. Letztlich vor ein paar Monaten, erhielt ich dann doch zur Antwort ... wir kümmern uns.
Parallel zu meiner letzten Anfrage wurde ein weiterer Bürger aus der Gemeinde Bedburg-Hau tätig und informierte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Und endlich jetzt tut sich was.
Es wurde ein ordnungsbehördliches Verfahren mit Datum vom 14.01.2016 gegen den Betreiber der Anlage hinsichtlich der Höhe der Schuttberge eingeleitet. Das Schreiben mit Aktenzeichen liegt dem Anzeigeerstatter vor.

Tatsächlich wird der aufmerksame Beobachter bereits festgestellt haben, dass die Höhe der Berge sich ein wenig verringert hat.

Stellt sich die Frage: Warum war die Gemeinde, die selbst die 3 Meter nach Verwaltungsvorlage beschlossen hatte, bisher untätig? Meiner Meinung nach steht eine Gemeinde in der Pflicht bei einem Vergehen das sich im eigenen Gemeindegebiet abspielt, gegen eigene Beschlüsse, die nötigen Schritte einzuleiten, den Kreis Kleve zu informieren und auf die Einhaltung der Beschlüsse zu bestehen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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