Haushaltsplan der Gemeinde Bedburg-Hau für 2016 - wie wird es weitergehen?

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Bedburg-Hau am 18.2.2016 stand auf der Tagesordnung die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016 mit allen Anlagen. Daraus wurde aber nichts. Die örtliche Presse hat ausführlich über die Gründe und über die unerfreulichen Vorkommnisse in dieser Sitzung berichtet, sich jedoch eines eigenen Kommentares enthalten. Eigentlich schade. Ich glaube, dass viele Zeitungsleser eine kritische Betrachtung dieser Sitzung durch die Presse erwartet haben.
Dass sich die Finanzlage der Gemeinde in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat, ist allgemein bekannt. Für das Jahr 2016 hatte sich der Kämmerer zur Deckung der Finanzlücke etwas Besonderes ausgedacht, und zwar massive Erhöhungen der Hebesätze der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer. Eine Erhöhung der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer wurde aber von ihm nicht eingeplant. Das hätte sicherlich auch viel Ärger mit großen Teilen der Bevölkerung gegeben, also Hände weg. Auch Sparen war nicht angesagt, Lieber geht man den bequemen Weg zum Haushaltsausgleich durch Steuererhöhungen, jedoch nur bei den Realsteuern.
An erster Stelle hat der Kämmerer Einsparungen im Haushaltsplanentwurf vorzunehmen, er ist ja für die Aufstellung des Haushaltsplanes zuständig. Dann würde der Rat über diese Vorschläge entscheiden.
Außerdem wartet der Rat schon seit 3 Jahren vom Kämmerer auf eine Auflistung aller Sparmöglichkeiten.
Die Mehrheit des Rates hat die vom Kämmerer vorgeschlagen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze abgelehnt. Es wurde jedoch eine leichte Erhöhung auf die vom Land festgestellten, sogenannten fiktiven Hebesätze beschlossen. Damit wurde der Haushaltplan verabschiedet.
Leider wurde der Vorschlag der Grünen Fraktion, die zeitliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer Prüfung zu unterziehen um damit evtl. geringere zu finanzierende Abschreibungsbeträge zu erzielen, nicht weiter verfolgt und von der SPD-Fraktion vehement abgelehnt. Warum eigentlich, es sollte doch nur eine Überprüfung stattfinden.

Wie stellt sich die Situation jetzt dar?
Durch die Verringerung der Hebesätze der Realsteuern ist im Haushaltsplan wieder ein Fehlbedarf entstanden. Wie er gedeckt werden soll, bleibt abzuwarten.
Es ist nicht zu verstehen, dass der Rat diesen Haushaltsplan beschlossen hat, da ein Beschluss über den Haushaltsplan nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist. Das hätte der Kämmerer eigentlich wissen müssen mit einem entsprechenden Hinweis an die Ratsmitglieder.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die u.a. auch die Festsetzungen im Haushaltsplan enthält.
Erst wenn diese Haushaltssatzung beschlossen ist, die evtl. einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf und dann öffentlich bekanntgemacht wird, ist der Haushaltsplan in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Übergangsvorschriften entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Ich bin gespannt, wie hier weiter verfahren wird.

In der Übergangszeit also bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung darf die Gemeinde bei der Berechnung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer nur die Hebesätze des Vorjahres anwenden,
Als ich jetzt meinen Grundsteuerbescheid für 2016 erhielt, stellte ich fest, dass die Gemeinde bereits jetzt in der Übergangszeit den höheren Steuersatz für 2016 der Steuerberechnung zugrunde gelegt hat, so dass dadurch höhere Steuern zu zahlen sind.
Dieses Verfahren ist ungesetzlich.

Man kann sich nur wehren, wenn man gegen den betreffenden Steuerbescheid Widerspruch einlegt.
Hier ist wirklich zu fragen, ist es die Unwissenheit oder die Unverfrorenheit des Kämmerers so zu verfahren.

Autor:

Herbert Neske aus Bedburg-Hau

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