Kinder: Stundenlang, tage-, wochen-, monate-, jahrelang dem Lärm, dem Staub, den Abgasen ausgesetzt.

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Die Diskussionen, ja sogar Klagen gegen Lärm, Kinderlärm von Spielplätzen und Kindergärten, sind bekannt und mittlerweile durch die Gesetzgebung geregelt. Nach der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Klagen gegen Kinderlärm nahezu ausgeschlossen.
Umgekehrt, Kinder vor Immissionen, Lärm, Staub und Abgase zu schützen bleibt doch etwas außen vor, obwohl es auch da eine gesetzliche Regelung gibt.
Der neue, schöne Kindergarten in Hasselt grenzt mit der Kinderspielwiese und mit den Spielgeräten, auf einer Länge von 70 Metern, an die Bundesstraße 57 (Kalkarer Straße). Die Entfernung zur Fahrbahn beträgt gerademal gemessene 4 Meter! Nur ein Zaun, 1,80 m hoch, mit dünnen Plastik- Sichtschutzelementen schützt die Kinder. Oder sollte der Sichtschutz sogar nur die Autofahrer vor Ablenkung schützen? Wie ich nun erfuhr, sind die „Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen, mehr sei von Straßen-NRW nicht gefordert worden.
Darüber war ich sehr erstaunt, wohl mit dem Wissen, dass weniger Straßen-NRW etwas damit zu tun hat, sondern die Kommune, hier also Bedburg-Hau. So gibt es doch seit einigen Jahren die EG- Umgebungslärmrichtlinie, einen Runderlass vom Land NRW und sog. Lärmaktionspläne die gemäß dem BundesImSchG umzusetzen sind Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Geregelt ist auch, dass bei Neubauten aller Art z.B. Wohngebiete, Schulen oder sonstigen Einrichtungen bereits bei der Planung der Immissionsschutz berücksichtigt werden muss.
Dazu siehe mein Bericht: hier klicken
Mittlerweile ist auch die 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie maßgebend. Dies betrifft alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Bereits im Jahr 2000 wurden für die B 57 Kalkarer Straße rd. 10.000 Fahrzeuge angegeben, das sind 3,65 Mio. pro Jahr. Heute, 16 Jahre später dürfte die Anzahl wohl kaum niedriger sein.
Der Kindergarten ist über den Verhoolenweg zu erreichen. Verhoolenweg 30 km/h-Zone; nicht so für den Kindergarten, denn 100 Meter zuvor endet die 30 km/h-Zone.(s. letzte Abb.)
Erfahren habe ich, dass in der kommenden Woche Bürgermeister Peter Driessen sich den neuen Kindergarten ansehen wird. Bin gespannt darauf, ob der Immissionsschutz dabei thematisiert wird.

Was nun?
Im Zuge der Straßenerneuerung B75 im kommenden Jahr, innerorts Flüsterasphalt verlegen; Schallschutz und Staubschutz durch ausreichend hohe begrünte Schutzwand und Anpflanzugen vor und hinter der Wand. Wenigstens das!

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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