Vertrag über ‚Gute Arbeit‘ an der hsg unterzeichnet

Die Vorsitzenden der Personalräte, Sebastian Brenner (Personalrat der akademischen Beschäftigten) und Rafael Wolinth (Personalrat Technik und Verwaltung) sowie Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs und Kanzler Werner Brüning unterzeichneten den ‚Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘. Foto: hsg
  • Die Vorsitzenden der Personalräte, Sebastian Brenner (Personalrat der akademischen Beschäftigten) und Rafael Wolinth (Personalrat Technik und Verwaltung) sowie Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs und Kanzler Werner Brüning unterzeichneten den ‚Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘. Foto: hsg
  • hochgeladen von Laura Moersdorf

An der Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum sollen künftig die Beschäftigungsbedingungen insbesondere im Bereich der Befristungen von Arbeitsverhältnissen weiter verbessert werden. Dies regelt der ‚Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘, der am 9. Dezember 2015 von der Personalvertretung und der Hochschulleitung unterzeichnet wurde.

Die Vorsitzenden der Personalräte, Sebastian Brenner (Personalrat der akademischen Beschäftigten) und Rafael Wolinth (Personalrat Technik und Verwaltung) sowie Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs und Kanzler Werner Brüning unterschrieben die Vereinbarung, in der es um Themen rund um die Qualität der Arbeitsbedingungen geht – kurz um ‚Gute Arbeit‘. In dem Vertrag erkennt die hsg an, dass Teilzeitbeschäftigungen durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein müssen und insofern nur in dem notwendigen Umfang erfolgen. Nach geltendem deutschen Arbeitsrecht und dem Recht der Europäischen Union ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis das Normarbeitsverhältnis.

Im Vorfeld der Vereinbarung, die in den jeweiligen Hochschulen geschlossen werden, hatten die Landespersonalrätekonferenzen, die Hochschulleitungen und das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium gemeinsam Handlungsfelder identifiziert, die helfen sollen, die Beschäftigungsqualität an den Hochschulen zu verbessern. Zu den identifizierten Handlungsfeldern gehörten unter anderem die Themen ‚gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen‘ und die ‚Erleichterung des Stellenwechsels durch einen landesweiten Hochschul-Arbeitsmarkt‘.

Sebastian Brenner: „Wir sind stolz, den Vertrag über gute Arbeit an der hsg etabliert zu haben. Die Arbeitsbedingungen an der Hochschule sollen sich dadurch für alle Beschäftigten verbessern.“

„Uns ist zudem besonders wichtig, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu stärken. Deshalb soll ein effektives Gesundheitsmanagement etabliert werden. Unser Ziel ist, die gesundheitsfördernden Lebens- und Arbeitsbedingungen zu unterstützen oder ins Leben zu rufen. Wir wollen auch die Teilhabe behinderter Menschen an unserer Hochschule gewährleisten und die Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und Inklusion weiter fördern“, erklärte Anne Friedrichs, die den Vertrag für die akademischen Beschäftigten unterschrieb.

Den Vertrag für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung unterzeichneten Kanzler Werner Brüning und Rafael Wolinth, der als Vorsitzender des Personalrats über diese Gruppe der Beschäftigten wirkt. Ihm war es wichtig, durchzusetzen, dass Beschäftigte in Technik und Verwaltung nur mit besonderer Begründung gegenüber dem zuständigen Personalrat sachgrundlos befristet eingestellt werden dürfen. Wolinth: „Wir haben in den Diskussionen mit der Hochschulleitung viel Verständnis für dieses Anliegen erhalten und freuen uns, dass wir dies nun schriftlich fixiert haben.“

Bereits etablierte Teilzeit- und Telearbeitsmodelle an der hsg sowie ein Eltern-Kind-Büro und eine geplante Kindertagesstätte sind Belege dafür, dass die hsg sich schon heute als familienfreundlicher Arbeitgeber präsentiert. „Wir haben uns in dem Vertrag dazu verpflichtet, familienfreundliche Aspekte mit geeigneten Instrumenten der Personalplanung so zu verknüpfen, dass Beschäftigte in Teilzeit nicht benachteiligt werden. Bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung sind befristet Beschäftigte bei der Besetzung unbefristeter Beschäftigungsplätze an der jeweiligen Hochschule grundsätzlich bevorzugt zu berücksichtigen“, sagte Kanzler Werner Brüning.

Autor:

Laura Moersdorf aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.