BÜRGERBEGEHREN wartet weiter auf Kostenschätzung der Stadt – Anwalt eingeschaltet

Rechtsdezernentin Jägers meint an Stelle des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden zu können. | Foto: Stadt Bochum, Pressepool
  • Rechtsdezernentin Jägers meint an Stelle des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden zu können.
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Neue Informationen vom BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM: Das neue Bürgerbegehren könnte starten, wenn die Stadt endlich die beantragte Kostenschätzung vorlegen würde. "Wir sind gut aufgestellt. Bürger aus allen Teilen der Bevölkerung wollen sich beim Bürgerbegehren engagieren“, so Gregor Sommer aus dem Sprecherkreis der Bürgerinitiative.

Die Stadt tut jedoch anscheinend alles, um dem Bürgerbegehren Steine in den Weg zu legen. Sie verweigert die gem. § 26 (2) GO NRW von ihr anzufertigende Kostenschätzung, für die Folgen des Bürgerbegehrens. „Dabei sollten die Kostenfolgen für den Fall, dass das Musikzentrum nicht gebaut wird, doch nicht so schwer abschätzbar sein!“, so Sommer weiter.

Auch maßt sich die Rechtsdezernentin Diane Jägers (CDU) an, statt des Rates selbst über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden zu dürfen. Da sie persönlich, entgegen der einhelligen Expertise der vom BÜRGERBEGEHREN befragten Juristen, das neue Begehren für unzulässig hält, meint sie nicht verpflichtet zu sein, eine Kostenschätzung anfertigen zu müssen. Über die Zulässigkeit hat aber nicht die Rechtsdezernentin zu entscheiden, sondern der Stadtrat. Eine Kostenschätzung ist von der Stadt immer anzufertigen, auch wenn die Dezernentin persönlich der Meinung ist, das Begehren sei unzulässig.

Jetzt hat das BUERGERBEGEHREN die Stadt durch anwaltlichen Brief aufgefordert, die Kostenschätzung bis Dienstag 31.07.2012 vorzulegen. Sonst bleibt wohl nur eine Klage gegen die Stadt, damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.

(Anwaltlicher Brief und Schreiben der Stadt: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/07/kostenschätzung_26-07-12.pdf)

Bei dem Treffen am Dienstag, 31.07.2012, 20 Uhr im "Ebstein" wird das weitere Vorgehen besprochen. Wir wollen der Stadt zeigen, dass wir Bürger uns nicht mit juristischen Tricks und falschen Kostenschätzungen von einem Vorhaben wie dem Musikzentrum überzeugen lassen“, erklärt Sommer. Viele Bürger haben von dieser Art mit den Bochumer Bürger umzugehen genug. Es ist Zeit, dass die Bürger ein Zeichen zu setzen.

Das BÜRGERBEGEHREN „MUSIKZENTRUM“ wendet sich an die Bochumer Bürger mit folgenden Aufruf:

„Wir Bürger von Bochum sind verärgert wie unsere Stadt Zusehens verkommt. Das Ruhrgebiet braucht in Bochum kein fünftes Konzerthaus. Statt zusätzliches Geld für ein „Musikzentrum“ auszugeben, ist es erforderlich Schulen, Brücken, Straßen, Schwimmbäder und andere städtische Einrichtungen in einen guten Zustand zu versetzen sowie zusätzliche KITA-Plätze einzurichten. Wir Bochumer Bürger sind nicht bereit heftige soziale Einschnitte bei gleichzeitigem Anstieg von Steuern und Gebühren hinzunehmen, um dadurch die jährlichen Ausgaben eines „Musikzentrums“ zu finanzieren.

Bürger von Bochum, gemeinsam können wir das Vorhaben „Musikzentrum“ noch stoppen. Steht auf, unterstützt das Bürgerbegehren! Weit mehr als 14.000 Bürger wollen das Begehren unterschreiben, helft uns die Unterschriften zu sammeln. Seid dabei, wenn die Bürger der Stadt Bochum ein Zeichen setzen!“

Dienstag 31.07.2012, 20 Uhr, Treffen des BÜRGERBEGEHRENS „MUSIKZENTRUM“ im "Ebstein", Herner Str. 11 - "Hier treffen wir die letzten Vorbereitungen um das Bürgerbegehren zu starten und laden alle Bürger herzlich ein", so Gregor Sommer

Für weitere Informationen:
Facebook http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum
Internet http://buergerbegehren-musikzentrum.de/

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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