Bundestag zementiert Zwei-Klassen-Medizin

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Menschen mit geringem Einkommen können trotz des hohen Standards des Gesundheitswesen in Deutschland nicht optimal versorgt werden. Immer mehr notwendige gesundheitliche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr übernommen und sind als sog. IGEL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) vom Versicherten aus eigener Tasche zu bezahlen. Schön, wenn diese Tasche dick ist! Was machen aber Bezieher von Sozialleistungen wie z.B. Hartz IV oder der Grundsicherung, Rentner und andere Personen mit geringem Einkommen? Viele dieser IGEL-Leistungen sind absolut notwendig für den Patienten, z.B. Arzneimittel gegen Lactoseunverträglichkeit.

Deswegen richtete ich folgende Petition an den Deutschen Bundestag:

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition gegen die „Zwei-Klassen-Medizin“ durch Nichtkostenübernahme vieler medizinischer Leistungen (IGEL-Leistungen) durch die gesetzliche Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit der Gesundheitsreform sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich eingeschränkt worden. Die Kosten für viele Medikamente und auch medizinische Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen, wenn es sich um sogenannte IGEL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) handelt.

Diese IGEL-Leistungen sind in einem Katalog aufgelistet mit einem angeblich positiven oder negativen Ergebnis. Zwar mag es in Einzelfällen zutreffen, dass bestimmte medizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Medikamente zweifelhaft sind, die meisten der IGEL-Leistungen sind jedoch medizinisch sinnvoll und auch für die entsprechenden Patienten sogar notwendig.

Beispiel:
Folgende Medikamente werden von den Krankenkassen nicht bezahlt, sind aber einzelfallbezogen absolut notwendig:

a) Tabletten gegen Laktoseunverträglichkeit
b) Spezielle Salben für Augen und Nase gegen chronischen Herpes, zur Nachbehandlung der Wundbereiche durch eine Venenoperation sowie spezielle Cremes in Zusammenhang mit Körperprothesen
c) Medikamente zur Linderung der Leiden bei Neurodermitis
Hinzu kommen notwendige ärztliche Leistungen wie z.B. Intensiv-Zahnreinigung bei implantierten Zähnen.

Unabhängig von den IGEL-Leistungen sind seit der Gesundheitsreform die Kosten für Brillen mit Ausnahme für Kinder aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gefallen.
Dieses Hilfsmittel gehört jedoch zu den Grundleistungen, denn Augenleiden sind auch durch Vorsorge nicht zu vermeiden. Weiterhin sind die Zuzahlungen bei Medikamenten oder beim Krankenhausaufenthalt zu nennen.

Für Menschen mit geringem Einkommen wie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Arbeitnehmer und Rentner mit geringen Entgelten sind die häufig notwendigen IGEL-Leistungen, aber auch Zuzahlungen, nicht zu finanzieren. Damit ist deren Gesundheit oder unter Umständen sogar ihr Leben bedroht. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik vom 23.05.1949, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2014 I 2438.

Ich fordere:
Abschaffung aller Zuzahlungen (Krankenhausaufenthalt, Medikamente u.a.).
Abschaffung der sog. IGEL-Leistungen und Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung
Einbeziehung aller Bürger der Bundesrepublik in die gesetzliche Krankenversicherung wie z.B. Freiberufler oder Selbständige

Inzwischen liegt mir die Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor. Mit keinem Wort wurde auf mein konkretes Anliegen eingegangen, zumindest medizinisch notwendige IGEL-Leistungen von den Krankenkassen zu übernehmen. Stattdessen wurden die Gesetze im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen und die Beschlüsse der Krankenkassenärztlichen Vereinigung bzw. deren Ausschüsse genannt. Auch wurde mein Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen, verworfen. Lapidar hieß es in der Begründung: Dann würden viele Versicherte mit höherem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln!

Damit akzeptiert der Bundestag eindeutig die Zwei-Klassen-Medizin! Entweder kannst du zahlen oder verrecken!

Ist eine solche "Volksvertretung" überhaupt noch wählbar ???

Anbei die Antwort des Petitionsausschusses auf meine Petitionen.

P.S. Leider war die eingescannte Antwort des Bundestages nicht lesbar. Ich habe sie daher gelöscht und werde versuchen, sie neu zu präsentieren. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Das ist der zweite Versuch. Die Antwort könnte mit einer Lupe gelesen werden.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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