Mehr Hilfe für Alleinerziehende – aber warum auf Kosten der Kommune?

Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" kritisiert Regelung beim Unterhaltsvorschuss.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen. Ab dem 01.07.2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. statt nur bis 12. Lebensjahr gezahlt werden. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. "Wenn Alleinerziehende mehr Unterstützung bekommen sollen, dann ist das grundsätzlich zu begrüßen", betont Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER". "Wenn Väter oder Mütter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist jedoch das kein singulär kommunales, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Tatsächlich kommen aber mal wieder durch eine gesetzliche Änderung erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen und damit auch auf Bochum zu."

Haltt weiter: "Wie teuer dies für Bochum wird, steht noch nicht fest. Allerdings können da Mehrkosten von fast 3,1 Mio. Euro auf uns zukommen." Dabei bezieht sich Haltt auf eine erste Schätzung der Verwaltung, die in der Sitzung Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15. Februar mündlich vorgetragen wurde. Demnach würde für 2017 eine Mehrbelastung von 1,4 Mio. Euro anfallen. Für 2018 ging die Verwaltung von jährlichen Mehrkosten von 2,5 Mio. Euro aus. Dazu kämen dann jährliche Personalkosten von rund 560.000 €.

"Bochum müsste für die bürokratische Abwicklung acht neue Stellen schaffen", führt Haltt aus. "Dadurch würden reine Personalkosten von 483.000 Euro im Jahr anfallen. Die Arbeitsplatzkosten würden sich auf 76.000 Euro im Jahr aufsummieren. Die Verwaltung weiß bislang nicht, wie sie das überhaupt stemmen soll, da personelle und räumliche Kapazitäten gar nicht zur Verfügung stehen. Ohne zusätzliches Personal kann die Aufgabe nicht erfüllt werden."

"Der Aufwand ist auch deshalb so hoch, weil bürokratischer Aufwand nicht konsequent vermieden wird", so Haltt. "Für die neu anspruchsberechtigte Altersgruppe der 12-18 Jährigen besteht nur dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,- Euro brutto erzielt. Es werden also Abgleiche mit dem Jobcenter und ggf. auch Verrechnungen der Leistungen notwendig. Die Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss kann somit bürokratischen Aufwand bedeuten, aber keine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Leistungsempfänger mit sich bringen. Hier wird sich also weiterhin in Bürokratie verloren."

"Der Bund erhöht wenigstens etwas seinen Anteil an den Kosten. Die Düsseldorfer Landesregierung hingegen wälzt 80 Prozent des Landesanteils der Kosten unmittelbar auf die Kommunen ab. Kein anderes Bundesland belastet die Kommunen im Bereich des Unterhaltsvorschusses so stark wie das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bundesländer Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein verzichten beispielsweise sogar vollständig auf die Möglichkeit, Kosten des Unterhaltsvorschusses an die Kommunen weiterzureichen. Das Land NRW muss daher stärker in die Pflicht genommen werden. Es kann nicht sein, dass Hannelore Kraft mal wieder den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen entlastet", so Haltt abschließend.

Autor:

Léon Beck (FDP) aus Bochum

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