Oberlandesgericht Hamm wandelt Tierschutzgesetz in "Profitschutzgesetz" um

Trotz der angekündigten Änderung des Tierschutzgesetzes dürfen die Kükenbrütereien weiterhin tausende von männlichen Küken unter grauenhaften Umständen umbringen, nur weil sie keine Eier legen und auch die Aufzucht als Hähnchen unrentabel ist.

Gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei im münsterländischen Senden wird es keinen Strafprozess geben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Züchter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. In Kükenbrütereien werden männliche Tiere kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie wegen ihres Geschlechts dem Betrieb keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Das sei keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, entschied das OLG.In seiner Begründung verwies das OLG auch auf die angestrebte Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie wäre nicht erforderlich, wenn das Töten von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen bereits nach der derzeit geltenden Gesetzeslage strafbar wäre, argumentierten die Richter.

Dieses Urteil ist skandalös und ein Freibrief für Tierquälerei aller Art, wenn diese aus "wirtschaftlichen Gründen" nicht zu vermeiden ist. Die "unwirtschaftlichen" Küken werden zunächst mit Pestiziden vergiftet und dann auf brutalste Art zerschreddert. Eine Kükenbrüterei ist nichts anderes als eine riesige Tierfoltereinrichtung. Profit geht buchstäblich über (Tier)leichen! Und das mit richterlichem Segen eines Oberlandesgericht!

Selbst wenn durch Schließung dieser Kükenbrütereien Arbeitsplätze verloren gehen, rechtfertigt das nicht zur Folterung und Tötung von zahllosen wehrlosen Geschöpfen! Außerdem würden bei artgerechter Tierhaltung mit viel Auslauf für Geflügel als auch Rinder, Schweine usw. zahlreiche neue Arbeitsplätze in der Landwirtschaft entstehen. Ein nützlicher Nebeneffekt: Die Überproduktion von Fleisch wäre gestoppt!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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