Vermietergesellschaften drücken sich um die Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen

Parkverbot am Mohnweg
3Bilder

Zu jeder Wohnung (50-150qm) muss bei heutigen Bauvorhaben vom Bauherrn mindestens ein PKW-Stellplatz eingerichtet werden. So sieht es das Baugesetz in NRW vor. Dieses Recht galt jedoch noch nicht in den 50er bis 70er-Jahren, so dass insbesondere bei vielen Wohnblocks, die in dieser Zeit errichtet wurden, bis heute die benötigten Parkplätze fehlen. Die Bewohner sind stattdessen gezwungen sich einen Parkplatz an den angrenzenden städtischen Straßen zu suchen.

Entsprechend zugeparkt sind die Straßen und Gehwege in vielen Wohnvierteln. Trotzdem können die Eigentümer der Wohnblocks, häufig Wohnungsbaugesellschaften, von der Stadt rechtlich nicht gezwungen werden, nachträglich für ihre Mieter die erforderlichen Stellplätze einzurichten.

Also stellt die Stadt den Mietern an den Straßen der Wohnsiedlungen öffentlichen Parkraum zur Verfügung und sorgt für die Unterhaltung, Reinigung und auch die Instandhaltung der Stellplätze. Das ist z.B. besonders ärgerlich und teuer, wenn aufgrund des Parkens auf Bürgersteigen das Kleinpflaster dort erneuert werden muss.

Für die städtischen Parkflächen in solchen Wohnvierteln erhebt Bochum regelmäßig keine Parkgebühren, während die Vermieter, insbesondere die Wohnungsbaugesellschaften häufig für die wenigen Parkplätze, die sie zur Verfügung stellen, noch eine Zusatzmiete von denjenigen verlangen, die diese mieten. Mit umklappbaren Sperren wird dann dafür gesorgt, dass niemand anders dort parkt als der Stellplatzmieter selbst.

So sieht es z.B. auch in der Wohnsiedlung am Mohnweg aus. Die VBW vermietet 63 Wohnungen in 7 Wohnblöcken, stellt aber nur 29 Stellplätze (12 Parkplätze und 17 Garagen) zur Verfügung. Laut BauGB-NRW sollten es mindestens 63 sein. Auf der Zufahrtsstraße zu den Wohnblöcken herrscht zudem Parkverbot. Wo sollen die Mieter mit ihrem Auto hin? Auch für Gäste und Anlieferverkehr gibt es keinerlei Stellplätze in der Siedlung. Die können entweder verkehrswidrig auf der Zufahrtsstraße parken, behindern dann aber erheblich den fließenden Verkehr oder sie stellen ihr Fahrzeug auf dem öffentlichem Straßenraum ab, auf dem Parken erlaubt ist. Der allerdings liegt einige hundert Meter von ihrer Wohnung entfernt.

Bis vor wenigen Jahren standen die ausgewiesenen Parkplätze zumindest allen Mietern zur Verfügung. War der eine Mieter weggefahren, konnte der nächste den Stellplatz nutzen. Doch dann kam die Vermietergesellschaft, damals noch Häusser-Bau, auf die Idee für die Stellplätze Geld zu nehmen. Seitdem sind die Stellplätze auch hier mit umklappbaren Sperren ausgerüstet, so dass andere als die Stellplatzmieter sie nicht mehr benutzen können und auf öffentlichen Parkraum ausweichen müssen.

Raum für Parkplätze für alle Mieter gäbe es zwischen den Wohnblöcken genug, doch in weitere Stellplätze will die VBW bislang nicht investieren. Auch besteht das Problem, dass nicht alle Parkplätze vermietet sind und diese dann 24 Stunden am Tag leer stehen, aber trotzdem abgesperrt sind.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen Stellplätze und Garagen gegen Entgelt an Mieter mit Auto zu vermieten. Doch wenn das geschieht, sollten auch für alle Mieter, deren Gäste und den Anlieferverkehr ausreichende Stellplätze durch den Vermieter auf dessen Grund bereitgestellt werden.

Es kann nicht sein, dass die Wohnungsbaugesellschaft die von ihr zu wenig bereit gestellten Parkplätze gegen Geld vermietet, um damit ihre Mieteinnahmen zu erhöhen, die anderen Mieter aber auf die öffentlichen Stellplätze verweist, für deren Unterhaltung nicht die Vermietungsgesellschaft selbst aufkommt, sondern der Steuerzahler. Und dessen Erstellung ebenfalls nicht die Vermietungsgesellschaft, sondern die Stadt und damit die Allgemeinheit bezahlt hat.

So stellt die Stadt Bochum insbesondere für die großen Wohnungsbaugesellschaften (VBW, Annington, LEG u.a.) heute hundertfach kostenfreie Stellplätze bereit und unterhält diese ohne dass die Vermietergesellschaften dafür auch nur einen Cent zahlen, während sich die Vermietergesellschaften die Bereitstellung des Parkraums auf eigenen Grundstücken immer öfter von den Mietern versilbern lassen.

Sofern auf den Grundstücken der Vermietungsgesellschaften wie z.B. in der Mohnstraße Platz vorhanden ist, müssen diese also von der Stadt bewegt werden, dort ausreichend Parkraum für ihre Mieter bereit zu stellen. Für bereitgestellten Parkraum können die Vermieter dann auch eine angemessene Stellplatzmiete verlangen. Zudem muss es, anders als z.B. bisher am Mohnweg auch kostenfreie Stellplätze für Gäste und Anlieferverkehr geben.

Auf diese Weise können die städtischen Straßen vom Parkdruck entlastet werden und kann besonders das unsägliche ganze oder teilweise Parken auf Bürgersteigen, die eigentlich ausschließlich Fußgängern vorbehalten sein sollten, generell unterbunden werden.

Doch wie kann die Stadt insbesondere die Vermietergesellschaften bewegen, ausreichend Parkraum für ihre Mieter, deren Gäste und den Anlieferverkehr zu schaffen? Eigentlich sollten Gespräche mit den Gesellschaften, in denen man auf die Situation aufmerksam macht, genügen. Sollte das aber nicht zu erforderlichen Einsicht führen, bliebe als letzter Ausweg den öffentlichen Parkraum ebenfalls zu bewirtschaften, wie dies in den meisten Großstädten Europas ohnehin die Regel, im Ruhrgebiet jedoch bisher (noch) die Ausnahme ist.

Aber eigentlich sollte besonders bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VBW kein politischer Druck erforderlich sein, damit diese für ihre Mieter auch bei Bestandsbauten mindestens soviel Parkraum bereitstellen wie dies die Verordnungen für neuen Wohnungsbau heute fordern. Überdies sollte die Stadt sicherstellen, dass die Errichtung von neuen Stellplätzen grundsätzlich so ausgeführt wird, dass keine Fläche versiegelt wird.

Es ist zu hoffen, dass die VBW genau in diesem Sinne nicht nur am Mohnweg für ihre Mieter tätig wird und für ausreichende Stellplätze sorgt und die anderen Vermietergesellschaften diesem Beispiel folgen.

Volker Steude
Die STADTGESTALTER - politisch aber parteilos
BoWäH - Bochum und Wattenscheid ändern mit Herz

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

22 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.