Schon wieder Rassewahn

Der Winter ist vorbei und die Frühlingstemperaturen sorgen für ein kleines Gefühl von Urlaubsstimmung. Was liegt da näher als Urlaub zu buchen. Für ein paar Tage oder Wochen dem kalten Wetter entfliehen und die Sonne am Strand von Dänemark genießen. Natürlich wird der geliebte Vierbeiner mitreisen. Schließlich sollen sich ja alle erholen. Doch dies ist nicht so einfach. In Dänemark, dem Hauptreiseziel so mancher Vierbeiner nebst Anhang herrschen seit ein paar Jahren enorme Herausforderungen durch Gesetzesänderungen und Willkür.

Was niemand wirklich ahnen kann, dort werden manche Hunde, die keine Stammbaumpapiere besitzen oder evtl. aus dem Tierschutz kommen sehr schnell von der dänischen Polizei in Verwahrung genommen. Nicht nur der Besitz dieser Tiere, die auf der „dänischen Liste“ stehen, sondern auch die Einreise dieser Tiere kann für Mensch und Tier unangenehm werden.

Mit einem „sogenannten“ Mischling ist Mensch der Willkür der dänischen Behörden schutzlos ausgeliefert. Am sichersten ist es, sich vor der Einreise eine Genehmigung von der dänischen Regierung ausstellen zu lassen. Vielen Urlaubern ist aber schon nach den letzten Vorfällen die Reiselust nach Dänemark vergangen und fahren in „hundefreundliche“ Regionen. In einem Land Urlaub zu machen, mit dem Wissen, dass dort eben jene Hunde sterben müssen, ist nicht wirklich mit dem Gewissen so mancher Menschen vereinbar.

Abgesehen davon, wer will in ein Land reisen mit dem unguten Bauchgefühl, dass der Hund nicht mehr mit nach Hause kommt. Es ist auch vollkommen egal, ob ein Beißvorfall ausschlaggebend ist. Einzig allein das Aussehen des Hundes kann dazu führen.

Insgesamt 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten – auch Mischlinge, die eine der genannten Rassen enthalten –
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac

Dies ist eine willkürliche Entscheidung des dänischen Rechtsstaates ohne Rechtsgrundlage. Sie bietet keine Grundlage für die Tötung eines guten, gesunden und verantwortungsvoll gut erzogenen Hundes. Daher ziehen so manche Familien jetzt vor Gericht, deren Hunde noch immer im Gewahrsam der Polizei sind und in den Todeszellen verharren müssen ohne Sozialkontakte.

So ergangen ist es auch einer Familie mit ihrem Tosa Inu. Der Rüde ist vier Jahre alt und hat alle Prüfungen als Begleithund abgelegt. Er ist sehr verspielt und verschmust, hat keinerlei Aggressionspotential und kommt sehr gut mit Kindern zurecht. Er bellt nicht und greift auch keine Menschen oder Tiere an. Daheim in Württemberg durfte er stets ohne Leine neben seinen kleinen Menschen zum Kindergarten laufen. Heute hockt er in einer dieser Isolationszellen und wartet darauf, dass endlich eine vernünftige Entscheidung getroffen wird.
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13 Kommentare zum Beitrag
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Wolfgang Schroeder aus Iserlohn-Letmathe am 12.03.2013 um 05:33 Uhr  
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Dennis Jensen aus Dortmund-West am 14.03.2013 um 13:52 Uhr  
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Helmut Panna aus Alpen am 14.03.2013 um 14:26 Uhr  
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Andrea Pal aus Bochum am 21.03.2013 um 23:47 Uhr  
45
Helmut Panna aus Alpen am 27.03.2013 um 20:09 Uhr  
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Helmut Panna aus Alpen am 18.04.2013 um 22:08 Uhr  
921
Andrea Pal aus Bochum am 19.04.2013 um 20:01 Uhr  
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