„Wir sind die Notrufsäule der Bürger“ – Hilfe bei Ärger mit Behörden

Oberbürgermeister Thomas Eiskirch stellt dem Petitionsausschuss gerne Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung. Auch die Ausschussmitglieder Rita Klöpper und Serdar Yüksel sowie Astrid Hopstein, Landtagsverwaltung, werden die Bürger anhören und beraten.
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  • Oberbürgermeister Thomas Eiskirch stellt dem Petitionsausschuss gerne Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung. Auch die Ausschussmitglieder Rita Klöpper und Serdar Yüksel sowie Astrid Hopstein, Landtagsverwaltung, werden die Bürger anhören und beraten.
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Nicht alles, was im Briefkasten landet, sorgt für Freude. Gerade die Bescheide von Behörden sind für den einzelnen Bürger manchmal hart oder unverständlich. Aber was soll er allein gegen die Ämter ausrichten? Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden. Dieser ermittelt dann überparteilich, nichtöffentlich und grundsätzlich. Erstmals in Bochum findet am 18. April von 14 bis 18 Uhr eine offene Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-6, statt. Jeder aus der Umgebung kann dort sein Anliegen vorbringen.

„Wir sind die Notrufsäule der Bürger“, sagt Landtagsabgeordneter Serdar Yüksel (SPD), der selbst eines der 25 Mitglieder des Petitionsausschusses ist. Der Ausschuss widmet sich Petitionen, sprich Eingaben, von Bürgern, die sich durch Verwaltungsmaßnahmen benachteiligt fühlen. Dabei überprüft er, ob bei behördlichen Entscheidungen die Gesetze richtig angewendet wurden. „Längst nicht jeder Bürger weiß um sein Petitionsrecht“, sagt Rita Klöpper (CDU), Vorsitzende des Petitionsausschusses. Dabei ist es im Grundgesetz verankert und gilt für jeden – egal ob Frau, Mann, Kind oder ausländischer Mitbürger.

Deswegen sind die Hürden für eine Petition niedrig gehalten. Die einzige Bedingung: Sie muss schriftlich, mit vollständigem Namen und unterschrieben eingereicht werden. „Wir erhalten auch handschriftliche Briefe von Kindern“, sagt Yüksel. „Deren Anliegen gehen wir in gleichem Maße nach, wie denen aller anderen Petenten.“ Immerhin jährlich gut 4.000 Menschen nutzen diese Möglichkeit mit Eingaben zu Bereichen wie etwa Verkehr, Umwelt, Sozialhilfe, Ausländerrecht und Polizei- und Ordnungswesen.

Erklärung hilft oft schon gegen den Frust
Nach dem Eingang prüft der Ausschuss zunächst, ob die Petition zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, beschafft sich das zur Berichterstattung beauftragte Ausschussmitglied alle Akten und prüft den Sachverhalt. Die Behörden sind gegenüber dem Berichterstatter verpflichtet, alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen. „Ein Viertel aller Petitionen erledigen sich allein durch eine solche Nachfrage des Petitionsausschusses“, sagt Serdar Yüksel. Weitere 50 Prozent der Petitionen, die in einem Mediationstermin zwischen Behörde, Bürger und Berichterstatter fortgeführt werden, gehen ebenso positiv aus, ergänzt Klöpper. Es kann sich aber auch herausstellen, dass die staatliche Dienststelle Recht hatte. „Dann hilft oftmals auch eine Erklärung, warum die Behörde sich so entschieden hat“, ergänzt Yüksel. Ein solches Gespräch könne viel Unmut aus dem Weg räumen. Grenzen sind dem Ausschuss bei richterlichen Urteilen gesetzt. Diese dürfen weder überprüft, abgeändert noch aufgehoben werden. Auch für privatrechtliche Streitigkeiten ist der Ausschuss nicht zuständig.

Manchmal veranlassen Petitionen Gesetzesänderungen
Eine Besonderheit des Petitionsausschusses ist deren überparteiliche Arbeitsweise. Denn er besteht zwar aus Mitgliedern aller Fraktionen im Landtag, überprüft aber nur auf Grundlage des geltenden Rechts und entscheidet immer einstimmig. Anders als in anderen Ausschüssen wird im Petitionsausschuss keine Politik betrieben. „Jedoch sind wir eine Art Seismograph für verabschiedete Gesetze“, schildert Rita Klöpper. Wenn auffallend viele Petitionen zu einem Gesetz eingereicht werden, dann hat der Ausschuss die Aufgabe, das Gesetz an den jeweiligen Fachausschuss zurückzugeben. Dieser muss dann beraten, ob es nachgebessert wird.

Jeder kann seinen Fall vortragen
Im Rahmen der Bürgersprechstunde im Rathaus berät der Petitionsausschuss jeden, der an diesem Nachmittag zum Gespräch kommt. Es wird gemeinsam und vor Ort geklärt, ob eine Petition eingereicht werden kann. Vorteilhaft für die Bochumer Bürger ist, dass sie weder nach Düsseldorf noch selbstständig das Schreiben verfassen müssen. „Auch aus anderen Städten ist jeder willkommen, in die Sprechstunde zu kommen“, ermutigt Serdar Yüksel.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Anmeldung unter Tel.: 0211-884-2506 oder -2938 empfohlen.

Autor:

Harald Gerhäußer aus Bochum

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