Wohnungslosenhilfe der Inneren Mission begrüßt geplante Neuregelung der Sanktionen im SGB II

Änderungen können Abrutschen in die Obdachlosigkeit verhindern

Die Wohnungslosenhilfe der Inneren Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V. begrüßt die Absicht von Sozialministerin Andrea Nahles, die bisherigen (verschärften) Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld II abzuschaffen und damit eine Gleichstellung mit den anderen Leistungsbeziehenden herbeizuführen. Sie unterstützt auch die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), des Dachverbands der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, dass eine Minderung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht mehr möglich sein soll.

BAG W-Geschäftsführer Dr. Thomas Specht: „Unsere Praktiker in der Wohnungslosenhilfe vor Ort haben die Erfahrung gemacht, dass beide Regelungen zu steigenden Wohnungsverlusten und damit mehr Wohnungslosigkeit in Deutschland beitragen. Diese Sanktionspraxis erzielt keine positive Wirkung, sondern verschärft die Problematik der Wohnungslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung. Unterm Strich führt sie auch zu Mehrkosten für die örtlichen Träger der Jugend- und Sozialhilfe.“

Gerlinde Fuisting, Leiterin der Wohnungslosenhilfe der Inneren Mission, sagt: „Das Vorgehen in Bochum ist zwar nur in Einzelfällen so extrem. Dennoch finden wir wichtig, dass die Sanktionen entschärft werden, um die Risiken für Wohnungslosigkeit zu verringern.“

Die BAG W hält beide Regelungen für verfassungswidrig, da gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung verstoßen (Sonderregelung U-25) beziehungsweise das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum unterschritten wird.

Für notwendig hält die BAG W darüber hinaus die (Wieder-) Einführung der schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung in § 31 SGB II. Geschäftsführer Specht: „Wie soll man etwas einhalten, wenn man die Regeln vorher nicht kennt?“

Autor:

Felix Ehlert aus Bochum

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