Ambulante Psychotherapie: PTK NRW fordert Korrektur der Bedarfsplanung

In ihrer Kammerversammlung am 11.11.2017 in Dortmund hat die Psychotherapeutenkammer NRW eine Resolution zur Korrektur der Bedarfsplanung beschlossen. Die psychotherapeutische Versorgung im Ruhrgebiet müsse sichergestellt und deshalb nachhaltig verbessert werden.

Die Kammer machte deutlich, dass noch immer bis zu 17 Wochen Wartezeit auf den Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie bestünden, was für Patienten "unzumutbar" und "nicht hinnehmbar" sei. Die Versorgungslage im Ruhrgebiet sei um ein Drittel schlechter, als insgesamt in NRW. Während im übrigen Nordrhein-Westfalen ein Psychotherapeut für 3097 Einwohner zuständig sei, liege diese Zahl im Ruhrgebiet bei 4543 Einwohnern. 
Ein vom  Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA im Juni veröffentlichtes Gutachten zeige die erheblichen Versorgungsmängel der Region, die im fehlenden Angebot ambulanter Psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten gründeten.

Seitens der Kammerversammlung ergeht nun die Forderung an die Kassenärztliche Bundesvereinigung und an die Krankenkassen als Verhandlungspartner im G-BA, die bisherige Sonderreglung für das  Ruhrgebiet aufzuheben und endlich ein adäquates "Versorgungsniveau" herzustellen, welches dem vergleichbarer Regionen im Bundesgebiet entspreche. Die Kammer geht davon aus, dass bis zu 300 Neuzulassungen erforderlich seinen, um dem Bedarf zu entsprechen. 

Zum Originalbeitrag der PTK NRW: http://www.ptk-nrw.de/?id=265&tx_ttnews[tt_news]=992&tx_ttnews[backPid]=657&no_cache=1

Autor:

Sabine Schemmann aus Bochum

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