Bochum erhält Rekordbetrag an Fördermitteln für sozialen Wohnungsbau

Foto: Stadt Bochum/Presseamt

Die Erlasse über die Mittelzuteilung für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues sind bei der Stadtverwaltung eingegangen: Bochum erhält 2015 mit 9,6 Millionen Euro einen besonders hohen Betrag, um den Neubau von Sozialwohnungen zu fördern.

Weitere rund 1,8 Millionen Euro bekommt die Stadt, um damit zum einen energetische Modernisierungsarbeiten in Wohnungen zu unterstützten und sie barrierefreier zu gestalten, zum Beispiel durch bodengleiche Duschen oder Umgehungen für Stufen und Treppen. Zum anderen kann Bochum damit bei der Modernisierung und Instandsetzung von zu Wohnzwecken genutzten Denkmälern helfen.

Auch der Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum wird weiterhin gefördert, wenn der Bauherr oder Käufer die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet. Dies geschieht in diesem Jahr ohne Budgetgrenze; alle bis zum 30. Juni gestellten Förderanträge können bewilligt werden, sofern die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nunmehr sind Investoren und Bauwillige aufgerufen, die Förderung entsprechender Bauvorhaben beim Amt für Soziales und Wohnen anzumelden.

Die Konditionen der Wohnungsbauförderung sind weiterhin attraktiv. Im sozialen Mietwohnungsbau sind die Basisdarlehen während der ersten zehn Jahre zinslos; danach beträgt der Zins bis zum Ende der sozialen Bindung (wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit) nur 0,5 Prozent. Zusätzlich gibt es einen Investitionsanreiz durch Tilgungsnachlässe von 50 Prozent. Diese wirken wie ein Zuschuss und werden auf die neben den Grunddarlehen bewilligten Zusatzdarlehen zum Beispiel für Aufzüge, kleine Wohnungen oder die Standortaufbereitung zugunsten des geförderten Wohnungsbaues gewährt. Aufgrund der Tatsache, dass die Nachlässe von Anfang an die Darlehenssumme reduzieren, sind die vorgenannten Zinsen nur auf die Restschuld zu zahlen. Dies bewirkt einen nicht unerheblichen Liquiditätsvorteil gegenüber einer normalen Kapitalmarktfinanzierung

Für weitere Auskünfte und die Beratung von Investoren und Bauherren sind im Amt für Soziales und Wohnen Carmen Schimkat unter 02 34 / 910 - 37 50 und Udo Möhnke unter 02 34 / 910 - 37 67 zu erreichen.

Quelle: Stadt Bochum

Autor:

Andrea Schröder aus Bochum

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