Gymnasium, Gesamtschule oder Hauptschule – Anmeldefrist für Viertklässler

„Die Anmeldungen sind für uns jedes Jahr eine Überraschungstüte, denn wir wissen nicht, wie die Eltern sich entscheiden“, schildert Anette Eichler vom Schulverwaltungsamt. | Foto: Gerhäußer
  • „Die Anmeldungen sind für uns jedes Jahr eine Überraschungstüte, denn wir wissen nicht, wie die Eltern sich entscheiden“, schildert Anette Eichler vom Schulverwaltungsamt.
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Mit dem Halbjahreszeugnis, das spätestens seit heute alle Bochumer Schülerinnen und Schüler in den Händen halten, haben Eltern und Kinder die Eintrittskarte zum nächsten Bildungsabschnitt erhalten. Drei bis vier Tage entscheiden nun darüber, in welcher weiterführenden Schule die Viertklässler im Sommer weiterlernen dürfen.

Die Sekretariate an den weiterführenden Bochumer Schulen sind ab Montag wieder im Ausnahmezustand. Bis Donnerstag können Eltern ihre Sprösslinge an der Wunschschule anmelden. Dann beginnt das Hoffen darauf, tatsächlich auch den begehrten Platz zu bekommen. In diesem Jahr suchen die Eltern von 2.500 Viertklässlern nach dem passenden weiterführenden Weg, der den gewünschten Lernerfolg bringen soll. Mit dem Halbjahreszeugnis haben alle Viertklässler auch eine Empfehlung von den Schulen ausgesprochen bekommen. Je nach Leistung und Lerntyp wird den Eltern zu einem Schultyp geraten. Allerdings bleibt den Eltern das letzte Wort, sie müssen sich nicht nach den Empfehlungen richten und können zwischen Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule wählen. Jedoch ist zu empfehlen, sich bei der Wahl des Bildungsangebots nach der Einschätzung des Lehrerkollegiums der Grundschule zu richten.

Erweiterte Anmeldezeiten
„Die Öffnungszeiten sind in den letzten Jahren ausgeweitet worden. Wir haben uns kundenorientiert den Bedürfnissen der Eltern angepasst“, sagt Anette Eichler, Leiterin der Abteilung Bildung, Organisation und Personal der Stadt Bochum. Demzufolge können die Anmeldescheine an den Schulen von Montag bis Mittwoch nahezu ganztägig eingereicht werden (genaue Zeiten siehe unten). Alle Anmeldungen, die fristgerecht eingehen, werden dann unabhängig von dem Zeitpunkt des Einreichens berücksichtigt. Es müssen also nicht alle Eltern montags um 8 Uhr vor den Sekretariaten stehen, um die besten Chancen für den Nachwuchs zu erzielen. Es reicht auch noch in den Folgetagen.

Wenn der Wunschplatz vergeben ist
Obwohl in 2016 rund 250 Viertklässler weniger die Schule wechseln als im Vorjahr, wird es voraussichtlich trotzdem zu Überhängen kommen. „In den vergangenen Jahren mussten immer rund 100 Schüler abgewiesen werden“, schildert Anette Eichler, „vor allem an den Gesamtschulen gibt es jedes Jahr Überhänge, das ist jedoch nicht nur in Bochum der Fall, sondern auch in anderen Städten so.“ Die Eltern bekommen dann die Unterlagen wieder – gemeinsam mit einer Liste der Schulen, an denen noch Plätze frei sind. So wird es teilweise auch in diesem Jahr sein. Dann haben die Eltern jedoch nochmals die Möglichkeit, den Anmeldeschein einzureichen. Mit den ersten Bescheiden der weiterführenden Schulen können die Eltern im Lauf der nächsten Woche rechnen. „Die Auswahl der Schüler treffen die jeweiligen Schulleitungen. Die Rektoren sind aber nicht völlig frei darin, wen sie auswählen dürfen. Es gelten dafür gesetzliche Vorschriften“, erklärt Annette Galla vom Schulverwaltungsamt.

Gemeinsame Orte des Lernens
Auch 115 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden zum kommenden Schuljahr – ganz im Sinne der Inklusion – in das Regelschulsystem wechseln. Das können beispielsweise Schüler aus der Brüder-Grimm-Schule sein, die nun in die Regelschule integriert werden, da Bochum keine weiterführende Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache hat. Hierfür stellt die Stadt Bochum 441.000 Euro für Sachleistungen wie spezielle Unterrichtsmaterialien oder Umbauten zur Verfügung, beschäftigt aber auch mittels einer Inklusionspauschale von 171.000 Euro Heilerziehungspfleger, die systemische Hilfe an den Schulen leisten. Das bedeutet, sie fördern nicht einzelne Schüler, sondern unterstützen die Schulorganisation allgemein.

Anmeldefrist für Oberstufe und Kolleg
Auch das Anmeldeverfahren zur gymnasialen Oberstufe und den Berufs- und Weiterbildungskollegs beginnt im Februar. Das Verfahren richtet sich an Schüler, deren Schulpflicht im Sommer beendet sein wird – also nach zehn Schuljahren. Sie erhalten von ihren Schulen die persönlichen Daten sowie ein Passwort für „Schüler-Online“ – eine Online-Plattform, auf der sie sich vom 10. bis zum 29. Februar für die Oberstufe oder ein Berufskolleg anmelden können.

Anmeldezeiten
- An den Realschulen und Gymnasien: Montag, 1. Februar, 8 bis 18 Uhr; Dienstag, 2. Februar, 8 bis 16 Uhr; Mittwoch, 3. Februar, 8 bis 14 Uhr.

- An den Hauptschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen: Montag, 1. Februar, 8 bis 18 Uhr; Dienstag, 2. Februar, 8 bis 16 Uhr; Mittwoch, 3. Februar, 8 bis 16 Uhr; Donnerstag, 4. Februar, 8 bis 14 Uhr.

- Zur allgemeinen Information über die Bochumer Schulen steht die Webseite www.schulen-bochum.de zur Verfügung. Eltern können hier die geeignete Schule für ihre Kinder aussuchen. Sollten Fragen offen bleiben, können die Eltern sich direkt mit den Schulen in Verbindung setzen oder Kontakt mit Annette Galla unter Tel.: 91033881 aufnehmen.

Autor:

Harald Gerhäußer aus Bochum

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