Rezeptfreiheit für die "Pille danach"

Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie „Pille danach“ frei gemacht. Ab dem 15. März sind Notfallverhütungsmittel ohne Verschreibung durch einen Arzt in den Apotheken erhältlich. Der Stadtspiegel sprach mit pro familia und Dr. Inka Krude, Sprecherin der Bochumer Apothekerschaft. | Foto: Molatta
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  • Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie „Pille danach“ frei gemacht. Ab dem 15. März sind Notfallverhütungsmittel ohne Verschreibung durch einen Arzt in den Apotheken erhältlich. Der Stadtspiegel sprach mit pro familia und Dr. Inka Krude, Sprecherin der Bochumer Apothekerschaft.
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Nun ist es amtlich: Die „Pille danach“ gibt es ab dem 15. März rezeptfrei in der Apotheke. Der Bundesrat stimmte in der vergangenen Woche einer Verordnung der Regierung zu und nimmt damit die Apotheken in die Beratungspflicht.

Künftig sind zwei Präparate rezeptfrei erhältlich, eines mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat, das andere mit dem Wirkstoff Levonorgestrel. Dabei ist der Onlineverkauf ausgeschlossen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) setzt jetzt auf eine Beratung der Apotheker und folgt somit der Entscheidung der EU-Kommission, eine rezeptfreie Ausgabe des Verhütungsmittels lehnt er allerdings weiterhin ab.
„Deutschland war gemeinsam mit Polen das letzte EU-Mitglied ohne eine rezeptfreie Abgabe der Pille danach. In Ländern wie Frankreich und der Schweiz ist die Nutzung durch den einfacheren Zugang nicht in die Höhe geschossen. Daher freuen wir uns, dass wir nun auch hier in Bochum einen leichteren Weg für die Notfallverhütung beschreiten können“, begrüßt Dorothee Kleinschmidt, Ärztin der pro familia Bochum, die Verordnung.
Mehr als 15 Jahre kämpft pro familia für den problemlosen Zugang zur Notfallverhütung. Die Beraterinnen erlebten täglich, welche Hürden Frauen überwinden mussten, um an das ersehnte Rezept zu kommen. Vor allem am Wochenende kam es zu Verzögerungen. Krankenhäuser lehnten es ab, die Pille danach zu verschreiben, Ärzte verwiesen oft auf die gynäkologische Praxis am Montag.

Beratung weiterhin im Fokus

Mit der Rezeptfreiheit der Pille danach sind diese Zeiten nun vorbei. Hat eine Frau die Befürchtung, dass sie beim Geschlechtsverkehr nicht sicher geschützt war, kann sie nun auch abends und am Wochenende in der Apotheke das Medikament bekommen.
Für das Notfallverhütungsmittel erfolgte die Beratung bisher über den Gynäkologen. Um eine Beratung weiterhin bestmöglich zu leisten, übernehmen nun die Apothekerinnen und Apotheker diese Aufgabe: „Die Pille danach sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden nach der Verhütungspanne eingenommen werden. Wir legen großen Wert darauf, zunächst festzustellen, ob die Notfallverhütung für die Kundin überhaupt in Frage kommt, und falls dies zutrifft, empfehlen wir eine sofortige Einnahme bei uns vor Ort“, betont Dr. Inka Krude, Inhaberin der Alten Apotheke, das umfassende Beratungsangebot. Selbstverständlich ist sich die Apothekerin darüber bewusst, dass es nicht immer leicht ist, dieser Aufgabe nachzukommen: „Während des Apothekennotdienstes ist es uns leider nur möglich, die Beratung durch unser Fenster durchzuführen. Trotzdem ist eine Soforteinnahme möglich. Außerdem werden auch hier die Informationen weitergegeben, ebenso wie unsere Telefonnummer zur eventuellen Nachberatung. Wir sind uns der Aufgabe, die die Rezeptfreiheit mit sich bringt, sehr bewusst und haben die Möglichkeit – ebenso wie bei anderen diskret zu behandelnden Beratungssituationen – uns mit den Kundinnen in einen seperaten Raum zurückzuziehen.“
Neben der Position als direkter Ansprechpartner für Frauen, die nach einer Verhütungspanne Hilfe suchen, möchten die Ansprechpartner von pro familia auch darüber hinaus zum verantwortlichen Umgang mit der Pille danach beitragen.
„Wir haben ein Basisinformationsblatt entwickelt, das in leicht verständlicher Sprache die wesentlichen Informationen zu Einnahme, Nebenwirkungen und ungewollter Schwangerschaft erklärt.
Dieses soll den Apothekern die umfassende Beratung erleichtern. Apotheken können sich in Bezug auf diese ergänzenden Informationen jederzeit an uns wenden“, betont Dorothee Kleinschmidt den Gedanken der Verantwortungsteilung.
Ein enormer Einschnitt in den rezeptfreien Erhalt der Pille danach ist bei der Kernzielgruppe, – junge Frauen bis zum 20. Lebensjahr – zu bemerken. So hat das Gesundheitsministerium entschieden, dass diese Gruppe weiterhin ein ärztliches Rezept braucht, um das Präparat kostenlos zu erhalten.

Rezeptfreiheit mit Hürden

„Bei vielen Jugendlichen ist das Taschengeld oft knapp. Zudem wollen sie meist nur ungern ihre Eltern mit einbeziehen. So ist die Pille danach, angefangen bei einem Preis von rund 18 Euro, einfach zu teuer“, erklärt Jörg Syllwasschy, Sexualpädagoge und Dipl.-Psychologe bei der pro familia Bochum.
Eine Alternative wird von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vorgeschlagen. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung eines neuen Abrechnungsformblattes, mit dem die Apotheken die Abgabe des Notfallverhütungsmittels direkt mit den Krankenkassen der Frauen unter 20 Jahren abrechnen können. Dies würde ermöglichen, dass auch junge Mädchen und Frauen die Pille danach zeitnah in der Apotheke erhalten können.

5 Fragen an Dr. Inka Krude, Sprecherin der Bochumer Apothekerschaft

1.Wie wirkt die Pille danach?
Es gibt zwei verschiedene Wirkstoffe für die „Pille danach“: Ulipristal und Levonorgestrel. Beide Wirkstoffe verschieben den Eisprung und können daher als Notfallmedikament nach einer Verhütungspanne eingesetzt werden. Die Wirkung von Ulipristal und Levonorgestrel unterscheidet sich in Bezug auf den Einnahmezeitraum. Levonorgestrel kann innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Verkehr eingenommen werden und Ulipristal erzielt eine Wirkung bis zu 120 Stunden nach ungeschütztem Verkehr. Außerdem kann Ulipristal den Eisprung auch am Tag vor dem Eisprung verschieben, dies kann Levonorgestrel nicht. Die Notfallverhütung sollte aber immer so schnell wie möglich angewandt werden, um die Wirkungssicherheit zu erhöhen. Optimal ist die Einnahme innerhalb von 24 Stunden nach der Verhütungspanne.

2. Wie lange wirkt sie?
Die „Pille danach“ wirkt sofort. Dies bedeutet aber nicht, dass man Verhütungsschutz durch die „Pille danach“ hätte. Die „Pille danach“ ist eine nur einmalige Notfall-Lösung. Bis zur nächsten Regelblutung muss daher immer z.B. mit einem Kondom verhütet werden. Dadurch, dass der Eisprung bis zu fünf Tagen verschoben werden kann, hat man durch die Einnahme der Pille danach keinen Schutz im restlichen Zyklus.

3. Gibt es einen 100-prozentigen Schutz?
Nein, es gibt keinen 100-prozentigen Schutz. Je nachdem, wann der Zeitpunkt des Eisprungs war, ist keine Wirkung der Notfallverhütung mehr möglich. War der Eisprung schon vor der Einnahme der Pille danach, ist keine Wirkung mehr möglich. Auf eine schon befruchtete Eizelle hat die Pille keinen Einfluss mehr.

4. Bedeutet "Pille danach" Schwangerschaftsabbruch?
Dr. Inka Krude: Nein, die „Pille danach“ bedeutet keinen Schwangerschaftsabbruch. Auf eine schon eingenistete Eizelle nimmt die „Pille danach“ keinen Einfluss mehr. Hier wirkt sie gar nicht. Es wird lediglich der Eisprung selbst verschoben.

5. Welche Nebenwirkungen können auftreten?
Dr. Inka Krude: Die “Pille danach“ ist im allgemeinen sehr gut verträglich. Es kann z.B. zu einer Blutung kommen, Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen.
Bei Erbrechen innerhalb von 3 Stunden, muss einen erneute Gabe der „Pille danach“ erfolgen, da sonst keine Wirkung besteht.

Autor:

Lauke Baston aus Wattenscheid

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