Keine Grundlage für Sperrklausel bei Kommunalwahlen

DIE LINKE. NRW zeigt sich überrascht, dass die SPD ausgerechnet den Gladbecker Bürgermeister Ulrich Roland als Zeugen für die Notwendigkeit einer Sperrklausel in den Landtag geladen hat. Gladbeck sei Beispiel für einen trotz 11 vertretenen Parteien und Wählergruppen gut arbeitsfähigen Stadtrat. DIE LINKE belegt mit Zahlen, dass Sitzungen hier nicht in die Länge gezogen würden. Sie behält sich die Möglichkeit einer Verfassungsklage vor.

„Die Sperrklausel nützt der Arbeitsfähigkeit von Stadträten nicht. Dafür beschädigt sie die Demokratie. Ich hoffe sehr, dass Herr Roland das wahrheitsgemäß berichtet und die SPD von ihrem unsinnigen Vorhaben abrückt. Wir werden das beobachten“, erklärt Ralf Michalowsky, Sprecher des Landesverbandes DIE LINKE. NRW.

Nach der Wahlrechtsreform hatte der Verfassungsgerichtshof NRW 1999 festgestellt, dass Sperrklauseln bei Kommunalwahlen grundsätzlich nicht gerechtfertigt sind. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sonst der Gemeinderat nachweislich arbeitsunfähig wird. Kriterien, nach denen dieser Nachweis erbracht werden kann, gab das Gericht nicht an.

Am kommenden Donnerstag, dem 21. Januar, wird es im Landtag NRW eine öffentliche Anhörung zum Für und Wider einer Sperrklausel geben. Die Landtagsfraktionen haben dazu Sachverständige vorgeschlagen, die die jeweilige Rechtsauffassung der vorschlagenden Fraktionen untermauern sollen. Die SPD-Fraktion hat unter anderen den Gladbecker Bürgermeister Ulrich Roland eingeladen. Wenn dieser allerdings wahrheitsgemäß schildert, wie sich die Abläufe im Gladbecker Stadtrat mit vier gewählten Fraktionen und sieben gewählten Einzelmitgliedern (die sich zu zwei weiteren Fraktionen, plus zwei Einzelmitgliedern zusammengeschlossen haben) darstellen, müsste die derzeitige Position der SPD-Fraktion ins Wanken geraten, sagt DIE LINKE. Die durchschnittliche Dauer der Rats- und Haupt- und Finanzausschusssitzungen sinke nämlich. Das belegt sie mit Zahlen:

Die Sitzungsdauern nach Wahlperioden:

2004-2009 = 198 Min. (5 Fraktionen und ein Einzelmitglied)
2009-2014 = 176 Min. (7 Fraktionen)
2014-2020 = 139 Min. (6 Fraktionen und zwei Einzelmitglieder)

Die Sitzungsdauer in Relation mit der Zahl der Fraktionen:

2004-2009 = 198 Min./pro Fraktion = 40 Min.
2009-2014 = 176 Min./ pro Fraktion = 29 Min.
2014-2020 = 139 Min./ pro Fraktion = 23 Min.

Von 12 angetretenen Parteien und Wählergruppen wären bei der Kommunalwahl 2014 nur drei an einer 2,5 %-Sperrklausel gescheitet. Eine Wählergruppe ist bereits 2014 gescheitet. Sie erhielt nicht genug Stimmen für einen Sitz.

"In der schriftlichen Vorabfassung seiner Stellungnahme zeigt der Gladbecker Bürgermeister deutlich, dass sein Demokratieverständnis von gestern ist", so der Landessprecher DER LINKEN. NRW, Ralf Michalowsky. "Er bemängelt die Wahrnehmung demokratischer Rechte durch die kleinen Parteien. Konkret zählt er auf: Dringlichkeitsanträge, Anträge auf Akteneinsicht, Anträge auf Abhören von Tonbandaufzeichnungen, Anträge im Rahmen von Haushaltsberatungen, Unterstützung von Bürgerbegehren und eine Klage gegen einen Verstoß der rechtsicheren Durchführung einer Ratssitzung. "Roland führt auch aus, dass zu Beginn seiner Tätigkeit bei der Stadt Gladbeck nur drei Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck waren. Diesen, für einen Bürgermeister, glücklichen Umstand mag er zwar herbeisehnen, doch selbst bei einer 2,5 %-Sperrklausel wird dieser paradiesisch-undemokratischer Zustand nicht mehr eintreten", schließt Michalowsky.

Autor:

Günter Blocks - DIE LINKE aus Bottrop

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