Sonntagsöffnungen: OB muss vor Gericht klein beigeben

Wegen der Geschäfte mit Ostermann hätte der Oberbürgermeister über die Befangenheit der SPD-Ratsmitglieder abstimmen lassen müssen.
  • Wegen der Geschäfte mit Ostermann hätte der Oberbürgermeister über die Befangenheit der SPD-Ratsmitglieder abstimmen lassen müssen.
  • hochgeladen von Niels Schmidt

Im Streit über die Befangenheit von SPD-Ratsleuten bei der Entscheidung
über die Sonntagsöffnungen im Bottroper Einzelhandel hat sich DIE LINKE vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen Oberbürgermeister Tischler durchgesetzt. In der Verhandlung am 30. Juni musste die Stadt verbindlich zusagen, bei künftigen Streitigkeiten im Rat über eine mögliche Befangenheit von Ratsleuten, auf Antrag eines Ratsmitgliedes über eine solche Befangenheit abstimmen zu lassen. Nach Auffassung des Gerichtes handelt es sich bei einem solchen Antrag eindeutig um einen Geschäftsordnungsantrag, den jedes Ratsmitglied in einer solchen Sitzung stellen kann und der abgestimmt werden muss. Außerdem hatte das Gericht keinen Zweifel, dass es sich in dem konkreten Fall um einen Zweifelsfall bezüglich der Befangenheit der Ratsmitglieder handelt, über den nach Gemeindeordnung und Geschäftsordnung ausschließlich der Rat entscheidet, nicht der Oberbürgermeister. Die Rechtsauffassung der LINKEN hat sich damit in allen Punkten durchgesetzt. Daher trägt auch die Stadt Bottrop alle Kosten des Rechtsstreites.

Geschäfte der SPD mit Ostermann

Was war passiert? Im Rat sollte am 29. September 2015 über die verkaufsoffenen Sonntage 2016 entschieden werden. Unter anderem waren wieder vier Termine in Boy vorgesehen. DIE LINKE hatte aber Zweifel, ob alle Ratsmitglieder über die Frage unvoreingenommen entscheiden können. Schließlich ist der gewichtigste Profiteur einer Sonntagsöffnung in Boy das Möbelhaus Ostermann. Dies ist Geschäftspartner der größten Bottroper Partei, der SPD. In deren Zeitung „Wir in Bottrop“ erscheinen regelmäßig große Farbanzeigen von Ostermann. Welche Beträge die SPD damit einnimmt, hält sie bis heute strikt geheim. Und: Unter den SPD-Ratsmitglieder befanden sich 13, die dem Bottroper SPD-Vorstand angehörten. Sie haben natürlich ein Interesse an Ostermann als Anzeigenkunde in ihrem Blatt. Ein weiterer SPD-Ratsherr verdient gar sein Geld mit der Produktion und Anzeigeneinwerbung für „WIR in Bottrop“ – unter anderem bei Ostermann.
Deshalb hatte DIE LINKE im Rat beantragt, über die Befangenheit der betreffenden Ratsmitglieder abzustimmen. OB Tischler ließ auf Betreiben des Erste Beigeordneten Ketzer den Befangenheitsantrag nicht zu und ging zur Tagesordnung über – rechtswidrig, wie nun klar ist.

LINKE kündigt neuen Antrag an

DIE LINKE zeigte sich nach der Verhandlung sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir haben uns in allen Punkten durchgesetzt. Der Oberbürgermeister Tischler und der Erste Beigeordnete Ketzer haben unsere Rechte verletzt, indem sie die Abstimmung unseres Befangenheitsantrages seinerzeit verweigerten“, stellte Ratsherr Christoph Ferdinand, der Klageführer für DIE LINKE, fest. Ratsgruppensprecher Niels Holger Schmidt kündigte an, im Falle neuer Anträge für Sonntagsöffnungen am Ostermann-Standort Boy neuerlich im Rat zu beantragen, die Befangenheit der SPD-Ratsmitglieder festzustellen, die dem Bottroper SPD-Vorstand angehören. „An der Lage hat sich nichts geändert. Die SPD hat weiter Geschäftsbeziehungen zu Ostermann. Der Möbelhändler schaltet im SPD-Blatt WIR weiter für viel Geld Anzeigen. Deshalb sind die SPD-Vorstandsmitglieder aus unserer Sicht befangen. Das ist ein Interessenkonflikt“, stellt Schmidt fest.

Autor:

Niels Schmidt aus Bottrop

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.