Stadt sucht Gastfamilien für junge Flüchtlinge

Sie sind 15, 16, 17 Jahre alt und haben meist eine gefährliche Flucht über das Mittelmeer und die Balkanroute hinter sich. In Bottrop leben aktuell mehr als 40 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die die Stadt Gastfamilien sucht.

Es handelt sich überwiegend um männliche Jugendliche. Die meisten stammen aus dem arabischen und afrikanischen Raum, sind muslimischen Glaubens und haben keine oder nur geringe Deutschkenntnisse. Derzeit hat die Stadtverwaltung für sie die Vormundschaft übernommen und sie in stationären Einrichtungen untergebracht. Es ist aber absehbar, dass die Zahl der Jugendlichen, die der Stadt zugewiesen werden, noch deutlich ansteigen wird. „Die Prognosen liegen bei über 100“, sagt Karl Trimborn, Leiter des Fachbereichs Jugend und Schule bei der Verwaltung.

Eine bessere Unterbringung als in den stationären Einrichtungen ist die in Gastfamilien, wissen Trimborn und seine Kollegen. „Wir suchen Menschen, die über Lebenserfahrung verfügen, Offenheit und Toleranz besitzen“, zählt die Sozialarbeiterin Ulrike Norpoth auf. Die Gasteltern sollten dem Jugendlichen ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen, Zeit und Verständnis aufbringen, möglichst Fremdsprachenkenntnisse haben und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Außerdem müsse allen Beteiligten klar sein, dass es sich nur um einen überschaubaren Zeitraum des Zusammenlebens handelt. „Man muss damit rechnen, dass diese Jugendlichen ein schweres Leben hinter sich haben und der deutschen Sprache nicht mächtig sind“, bereitet Ulrike Norpoth die möglichen Kandidaten auch auf Schwierigkeiten vor.

Die Eltern auf Zeit werden mit ihrer Aufgabe natürlich nicht allein gelassen. Der Vormund, der für jeden einzelnen Jugendlichen bestellt ist, bleibt und hilft bei schwierigen Fragen, ebenso das Jugendamt.

Die Gastfamilien werden zum einen von Fachkräften der Jugendhilfe beraten und unterstützt. Zum anderen erhalten die Familien monatlich ein Pflegegeld. Dessen Höhe ist abhängig vom Alter des aufgenommenen Jugendlichen. Für die hier in Betracht kommende Altersgruppe (Kinder ab 14 Jahren) beträgt der Anspruch für materielle Aufwendungen 705 Euro und für Kosten der Erziehung 482 Euro, also in Summe 1.187 Euro pro Monat. Neben diesen Leistungen werden einmalige Beihilfen übernommen.

INFO:

Familien, die sich für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings interessieren, können sich an den Fachbereich Jugend und Schule (Kerstin Pohl, Tel. 70-3620, oder Andreas Sosnowski, Tel. 70-3785) wenden.

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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