Verwirrung um Reisepass

Im Bürgerbüro im Rathaus wollte Doris Hick einen neuen Reisepass beantragen. Doch so einfach war das nicht. Foto: Archiv
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  • hochgeladen von Nina Möhlmeier

Doris Hick wundert und ärgert sich. Am Montag (17. Juli) machte die Castrop-Rauxelerin sich auf den Weg ins Rathaus, um im Bürgerbüro einen neuen Reisepass zu beantragen. Doch so einfach war das nicht. Und so kehrte sie unverrichteter Dinge heim.

"Ich hatte alles dabei: Meinen Personalausweis, den alten Reisepass und ein Lichtbild", sagt Doris Hick. Doch vor Ort habe sie erfahren, dass auch eine Heiratsurkunde benötigt werde. "Was hat der Reisepass mit meiner über 30 Jahre alten Heiratsurkunde zu tun?", fragt sie sich. "Es heißt doch immer, der Personalausweis sei für uns das wichtigste Dokument. Und selbst dort ist nicht vermerkt, ob jemand ledig oder verheiratet ist. Das Ganze erschließt sich mir nicht."

Bereinigung des Melderegisters

Wir fragten bei der städtischen Pressestelle nach. "Die Vorgabe, dass man bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes auch eine Geburtsurkunde beziehungsweise eine Heiratsurkunde vorlegen muss, hat mit der Bereinigung des Melderegisters zu tun. Alle zehn, 15 Jahre müssen die Daten von Ausweisdokumenten mit den Angaben im Melderegister abgeglichen werden", erklärt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann. "Häufig stehen Dinge im Pass, die sich nicht im Melderegister wiederfinden. Auch wenn es manchmal 'nur' ein dritter Vorname, ein Bindestrich oder andere 'Kleinigkeiten' sind, müssen die Angaben in Ausweisen mit denen im Melderegister übereinstimmen."

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung eines Reisepasses benötigt:
• gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
• bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
• aktuelles Lichtbild
Zusätzlich kann die Vorlage der Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde erforderlich werden. Zum Beispiel,
• wenn derjenige bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen hat
• wenn Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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