Nicht vom Waldweg abweichen

Entsprechend dem Wegegebot des Regionalforstamtes Ruhrgebiet dürfen die Wege der Wälder, wie hier im Grutholz, nun wieder betreten werden. | Foto: Thiele
  • Entsprechend dem Wegegebot des Regionalforstamtes Ruhrgebiet dürfen die Wege der Wälder, wie hier im Grutholz, nun wieder betreten werden.
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Ab sofort dürfen die Wege aller Wälder auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet wieder betreten werden. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet hat jetzt das Waldbetretungsverbot, das aufgrund der Schäden und der damit verbundenen Gefahren nach dem Pfingststurm „Ela“ bis zum 12. Januar gegolten hatte, gelockert und zum Zweck der Erholung ein Wegegebot erlassen. Im Gegensatz zu einigen anderen Städten gilt diese Regelung für Castrop-Rauxel ohne Ausnahme.

Wie berichtet, hatte das Regionalforstamt in der vergangenen Woche bei allen zuständigen Förstern eine Abfrage gemacht, um einen Überblick über die Situation in den Wäldern zu erhalten. „Wir haben uns nach Rücksprache mit den betroffenen Waldbesitzern entschlossen, (...) ein Wegegebot zum Schutz der Erholungssuchenden auszusprechen“, erklärt Reinhart Hassel, Leiter des Regionalforstamtes. Als Wege gelten nur die so genannten Forstwirtschaftswege, die meist drei Meter und mehr breit sind, und nicht die Trampelpfade.
Ein generelles Waldbetretungsverbot besteht allerdings weiterhin: Das Betreten der Waldbestände abseits der Wege bleibt untersagt.
Das Wegegebot ist zunächst bis zum 31. März befristet. Eine Verlängerung sei möglich, heißt es in der Verordnung des Regionalforstamtes Ruhrgebiet. Aber dessen Leiter, Reinhart Hassel, ist zuversichtlich, dass die Wälder nach dem 31. März wieder komplett freigegeben werden können.
Doch wie Michael Börth vom Fachgebiet Hoheit des Regionalforstamtes bereits in der vergangenen Woche auf Stadtanzeiger-Nachfrage erklärt hatte, sollten Erholungssuchende auch auf den freigegebenen Waldwegen achtgeben. „Denn Gefahrensituationen, wie herabhängende Kronenteile, Pendeläste und schiefstehende Bäume, kann es immer noch geben“, so Börth.
Wer sich nicht an das Gebot hält und trotzdem von den Waldwegen abweicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann laut der nun erlassenen Verordnung des Regionalforstamtes mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Wenige Einsätze wegen stürmischen Wetters

Das zum Teil stürmische Wetter der letzten Tage richtete in Castrop-Rauxel keine größeren Schäden an. „Es ist relativ ruhig geblieben“, erklärt Feuerwehr-Sprecher Michael Brudek. So gab es am Samstag (10. Januar) einige Einsätze, die mit dem Wetter in Zusammenhang standen. Beispielsweise drohte am Westring im Bereich Bahnübergang Bladenhorst, ein Baum auf Oberleitung und Schienen zu stürzen. „Das konnten wir aber abwenden“, so Brudek.
Zudem bestand am Samstagvormittag an der Wartburgstraße in Höhe der alten Polizeiwache die Gefahr, dass Teile des Wellblechdachs einer Werkshalle auf die Straße wehen könnten. „Wir konnten das Dach nicht sichern, so dass sich Polizei und Ordnungsamt entschlossen haben, die Wartburgstraße zwischen Römer- und Lippestraße zu sperren“, so Brudek.
„Die Straßensperrung konnte Montag früh wieder aufgehoben werden“, sagt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann. Der Eigentümer der Halle sei bereits am Samstag informiert worden, die losen Dachteile abzubauen oder zu befestigen. „Dies hat er am Wochenende erledigt“, so Hilleringmann. Zudem sei der Besitzer zur weiteren Nachsorge aufgefordert, da der Wind durch die Löcher im Dach hineinfahren und noch mehr abdecken könne.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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