Nur im Ausnahmefall erlaubt: Rückwärtsfahren mit dem Müllwagen

Wie auf diesem gestellten Foto werden die Müllwagen des EUV, wenn sie rückwärts in eine Straße fahren, eingewiesen.
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Eigentlich dürfen Müllwagen laut der seit 1979 geltenden Unfallverhütungsvorschrift nicht rückwärts fahren. Vielfach machen es die Entsorgungsunternehmen aber trotzdem, auch der EUV. In einigen Ruhrgebietsstädten ist man jetzt dabei, die Routen der Fahrzeuge zu überprüfen und für Abhilfe zu sorgen. In Castrop-Rauxel sind jedoch bis auf Weiteres keine Änderungen geplant.

Hintergrund für die Aktivitäten der Städte ist ein Schreiben der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, bei der viele Müllwerker unfallversichert sind. Darin erinnerte die Kasse an die Einhaltung der Vorschrift.
Zwar sind die Müllwerker des EUV stattdessen über die Berufsgenossenschaft Verkehr versichert, aber auch dort legt man großen Wert auf die Beachtung der Unfallverhütungsvorschrift. „Das Thema Rückwärtsfahren ist bei der BG Verkehr immer präsent“, erklärt Renate Bantz, Abteilungsleiterin Medien und Services.
„Alle Fahrzeuge, die rückwärts fahren, stellen ein Gefährdungspotential dar“, sagt EUV-Chef Michael Werner. Sieben Meter lang sind – bis auf zwei kleinere Fahrzeuge – die etwa 20 Müllwagen des Stadtbetriebs. „Da kann man vom Fahrerhaus nur mit technischen Hilfsmitteln nach hinten gucken.“

Kameras und akustische Signale

Alle Müllwagen des EUV sind deshalb mit Kameras sowie akustischen Signalen ausgestattet. Ein Fahrzeug sei zudem zu Testzwecken mit einem Sensor versehen, der melde, ob sich etwas hinter dem Wagen befinde, so Hanna Fenner, Leiterin des Betriebshofs. Daneben gebe es immer zwei Mitarbeiter, die den Fahrer einwiesen. „Ein Fahrer und zwei Lader sind bei uns Standard.“
Die Stichstraßen in den Aapwiesen gehören zu den Straßen, in die die Müllwagen des EUV rückwärts hineinfahren, um dort die Abfallbehälter zu leeren, nennt Fenner ein Beispiel. Dabei beruft man sich beim Stadtbetrieb darauf, dass dies in Ausnahmefällen erlaubt sei. Folgende Bedingungen müssen laut EUV-Angaben erfüllt sein:
- Es muss Einweiser geben,
- der Abstand auf beiden Seiten des Müllwagens muss mindestens je 50 Zentimeter betragen,
- die Strecke darf nicht länger als 150 Meter sein,
- der Fahrer muss sich vergewissern, dass sich hinter dem Wagen keine weiteren Personen befinden
- niemand darf auf den Trittbrettern stehen. – Da die Bretter an den Wagen des EUV beim Rückwärtsfahren blockierten, sei dies jedoch sowieso nicht möglich, so Fenner.
Auf die Notwendigkeit von besonderen Sicherheitsmaßnahmen beim Rückwärtsfahren im Ausnahmefall verweist auch Bantz und ergänzt: „Die Ausnahmeregelung (bis 150 Meter bei ausreichender Straßenbreite) bezieht sich auf Straßen, die vor dem Erlass der Unfallverhütungsvorschrift schon Bestand hatten“.

„Nur ein kleiner Prozentsatz“

Auch in Castrop-Rauxel kämen Rückwärtsfahrten vor allem bei älteren Straßen vor, wie eben etwa in den Aapwiesen, so Fenner. Insgesamt gibt es circa 300 Kilometer Straßen im Stadtgebiet. „Das Problem trifft aber nur auf einen kleinen Prozentsatz zu“, erläutert Werner.
„Ich gehe davon aus, dass das legitim ist“, sagt der EUV-Chef über die bisherige Vorgehensweise des Stadtbetriebs und bezieht sich dabei auf die bestehende Gesetzgebung. Sollte sich daran etwas ändern, werde man beim EUV reagieren.
Theoretisch könnten sich bald Änderungen ergeben, denn zurzeit wird aufgrund eines Vorstoßes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung über eine neue „Branchenregelung Abfallsammlung“ diskutiert. „Mit dem Entwurf rücken bereits langjährig bestehende Arbeitsschutzvorschriften wieder in den Blickpunkt der Entsorgungsunternehmen“, erklärt Bantz. Bei Unternehmen, die auch bisher schon regelkonform gearbeitet hätten, werde sich aber nichts ändern.

Sicherheit der Mitarbeiter

Beim EUV will man weiterhin alles für die Sicherheit der Mitarbeiter tun. Im Dezember 2012 war es zu einem tödlichen Unfall gekommen, bei dem ein Müllwerker von einem rückwärtsfahrenden Abfallsammelfahrzeug überrollt worden war. Schon zuvor habe man sich um die Sicherheit gekümmert, so Werner, aber durch den Unfall sei man noch einmal besonders sensibilisiert worden. „Wir möchten nicht erleben, dass nochmal etwas Gravierendes passiert.“
Eine Vorgabe der BG Verkehr sei, dass „unsere Unternehmen ihre Mitarbeiter regelmäßig unterweisen“, erklärt Bantz. Beim EUV geschieht dies durch jährliche Schulungen, an denen alle Müllwerker teilnehmen müssen. „Denn wenn etwas passiert, müssen wir nachweisen, dass alle geschult wurden“, verdeutlicht Fenner. Diese Schulung ist theoretisch, in manchen Jahren aber auch praktisch. Dieses Jahr wird ein Fahrlehrer für eine praktische Übung vorbeikommen.

Trainings und Begehungen

„Außerdem machen wir Fahrtrainings, wenn ein Mitarbeiter eine schwierige Stelle meldet“, so Fenner. Daneben gebe es Straßenbegehungen mit der BG Verkehr und dem EUV-eigenen Sicherheitsingenieur.
Bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift setzt die BG Verkehr auf Prävention sowie Beratung und Überprüfung ihrer Mitgliedsunternehmen. „Sanktionen oder Bußgelder sind immer das letzte Mittel, werden jedoch bei Bedarf auch angewendet“, erläutert Bantz.
Sollte es zu einem Unfall kommen, blieben die Beschäftigten versichert. Je nach Einzelfall könne es zu Regressforderungen gegen das Unternehmen kommen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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