Hohe Kosten durch abgelehnte Flüchtlinge? – Nicht im ersten Halbjahr

Diverse Ruhrgebietsstädte klagen über eine Zunahme an abgelehnten Flüchtlingen und steigende Kosten für ihre Versorgung. Denn das Land zahlt für diese Flüchtlinge nur für drei Monate eine monatliche Pauschale von 866 Euro. Daher fordert der Städte- und Gemeindebund NRW, dass das Land "die Kosten für sämtliche abgelehnte Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge bis zu deren endgültiger Ausreise" erstattet.

In Castrop-Rauxel dagegen ist die Zahl der abgelehnten Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, "von Januar 2015 bis Mai 2017 konstant und lag zwischen 100 und 125 Personen", so Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi. Daher seien auch die Kosten im ersten Halbjahr nicht gestiegen.

Monatliche Erstattung

Abgelehnte Flüchtlinge hätten Anspruch auf Regelleistung, Kosten der Unterkunft sowie Krankenhilfe. "Das Land NRW erstattete bis April durchschnittlich für 20 abgelehnte Asylbewerber die monatliche Pauschale. Das bedeutet, dass für ca. 100 Personen monatlich keine Refinanzierung erfolgt und die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu tragen sind", erläutert Fulgenzi.
Was sich im Vergleich zu vorher "negativ auf den städtischen Haushalt ausgewirkt" habe, sei die geänderte Zahlungsweise seit Jahresbeginn. Bis Ende 2016 erhielten die Städte pauschal pro Flüchtling einen Jahresbetrag von 10.000 Euro vom Land. Seit dem 1. Januar gibt es pro Person monatlich 866 Euro – also nur für Flüchtlinge, die sich tatsächlich in Castrop-Rauxel aufhalten und für die Leistungen nach dem AsylbLG gezahlt werden.
"Durch die Jahrespauschale gab es Kompensationsmöglichkeiten, um zum Beispiel durch die Nichtausschöpfung der 10.000 Euro für einen Flüchtling höhere Krankenkosten bei einem anderen abzufangen", erklärt Fulgenzi. Hinzu käme, dass der Verwaltungsaufwand für die Kommunen gestiegen sei.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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