Keine Impfberatung: Kitas sollen Eltern dem Gesundheitsamt melden

Kitas müssen künftig dem Gesundheitsamt alle Eltern melden, die bei der Anmeldung ihrer Kinder keinen Nachweis über eine Impfberatung erbringen können. Das sieht ein Gesetz vor, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wird.

An der Relevanz von Impfungen herrscht in den Castrop-Rauxeler Kitas kein Zweifel. "Es geht um die Sicherheit", sagt Kerstin Schmidt. Die Leiterin des Kindergartens "St. Antonius" befürwortet das neue Gesetz. "Ich halte zwar nichts von Überimpfung, aber die Impfungen gehen zurück, und die Schere wird weiter." Ihrer Ansicht nach seien Eltern zudem für Hinweise dankbar, da sie nicht immer gut informiert seien.

Elterngespräch reichte

Schon jetzt dürfen Kitas sich ans Gesundheitsamt wenden, "aber das war nicht nötig", so Kerstin Schmidt. "Ein Gespräch mit den Eltern reichte bisher." Dies trifft auch auf die sechs städtischen Kitas zu. "Wir hatten keinen Fall, wo U-Hefte und Impfausweise nicht in Ordnung waren", erklärt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi. "Wenn, dann war die Zeit etwas überschritten, aber das hielt sich im Rahmen."
Bei der Stadt hält man die Impfungen für wichtig, "weil es um das individuelle Kindeswohl und um die Gesundheit der Gruppe geht", so Fulgenzi. "Wenn das Gesetz verabschiedet wird, werden wir es umsetzen."
So wird man es auch in den AWO-Kitas halten. Bislang wiesen die Mitarbeiter die Eltern im Aufnahmeverfahren darauf hin, dass sie eine Impfberatung wahrnehmen müssten, sagt Sandra Schubert vom AWO-Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen. "Dies halten wir nach. Aber wir melden keine Familien bei nicht vollständigem Impfschutz", schildert sie die derzeitige Vorgehensweise.
Auch im Kindergarten Sternenland e.V. lässt man sich die Impfpässe zeigen. "Unsere Eltern machen das aber gut", sagt Leiterin Brigitte Schmidt. Sie hätte sich vorstellen können, dass statt der Kitas die Ärzte, die die U-Untersuchungen machen, fehlende Impfberatungen melden.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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