Eigentum verpflichtet: Energieausweis hilft Mietern und Käufern

Mit Hilfe des Energieausweises können Mieter und Käufer sehen, wieviel Energie ihr zukünftiges Heim verbraucht. | Foto: ehuth/pixelio
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Seit 1. Mai sind Hauseigentümer verpflichtet, bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung den potentiellen Käufern oder Mietern den Energieausweis vorzulegen. Das Dokument weist den Energiebedarf bzw. -verbrauch auf.

Streng genommen gibt es zwei Energieausweise, denn das Dokument wird in zwei Varianten ausgestellt. Variante eins ist der Bedarfsausweis. Dieser zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes auf, berücksichtigt die Gebäudehülle – also Außenwände, Fenster und Türen – und zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner, wieviel Energie pro Quadratmeter im Jahr verbraucht wird.

Variante zwei ist der Verbrauchsausweis. Er basiert auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre, ist also daran gekoppelt, wie die Bewohner geheizt haben. „Der Energiebedarfsausweis hat eine größere Aussagekraft, da er auf das Haus selbst eingeht und nicht auf den individuellen Verbrauch“, erläutert Anke Hormel, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel.

Bei Neubauten ist der Eigentümer generell verpflichtet, einen Bedarfsausweis zu erstellen. Bei Altbauten hat er unter Umständen Wahlfreiheit, beispielsweise bei Häusern mit mehr als vier Wohneinheiten. „Jeder Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig“, erklärt Anke Hormel.

In jedem Fall ist der Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen, wenn verkauft oder vermietet werden soll. Bereits in einem Wohnungsinserat müssen Angaben gemacht werden. Kommt es zum Kaufabschluss bzw. Mietvertrag, dann erhält der Käufer den Energieausweis vom Vorbesitzer bzw. der Mieter eine Kopie des Dokuments. Für Hausbesitzer, die bei einer solchen Transaktion keinen Energieausweis vorlegen können, kann das teuer werden. Ab kommenden Jahr kann das Ordnungsamt dann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro ausstellen.

Doch der Energieausweis ist nicht nur ein nützliches Instrument für Mieter und Käufer, um den Energieverbrauch mehrerer Objekte miteinander zu vergleichen. „Der bundesdeutsche Durchschnitt beim Bedarf liegt bei 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr“, führt Anke Hormel aus.

Hausbesitzer können anhand des Energieausweises ablesen, ob der Energiebedarf ihres Hauses höher liegt als der im Bundesdurchschnitt – und entsprechende Sanierungsmaßnahmen vornehmen, um den Verbrauch zu senken. Das spart letztendlich Kosten und nutzt der Umwelt.

Autor:

Sascha Ruczinski aus Schwelm

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