Norbert Meesters MdL begrüßt Verbesserungen für Hauseigentümer

Norbert Meesters Foto: privat

„Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle endlich bürgerfreundlich geregelt!“

„Mit dem Beschluss des Landtags vom 27.02.2013 wurde eine lange und intensive Diskussion um die Ausgestaltung der zukünftigen Funktionsprüfung abgeschlossen.
SPD und Grüne haben deutliche Verbesserungen für die Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen durchgesetzt. Wir haben den bisher geltenden § 61a von CDU und FDP, der starre Fristen für die Prüfungen der privaten Abwasserkanäle vorsah, abgeschafft und durch flexible und bürgerfreundliche Lösungen ersetzt“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Meesters. Es werde darauf geachtet, dass insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermieden werden. Um finanzschwachen Bürgern bei einer möglichen Sanierung helfen zu können, initiiere die Landesregierung ein Investitionsprogramm, über welches die Bürgerinnen und Bürger zinsgünstige Kredite erhalten können.

„Die Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit für sowohl öffentliche als auch private Abwasseranlagen wird nun ganzheitlich in einer Verordnung geregelt. Zudem werden die Dichtheitsprüfungsfristen flexibler gestaltet. In Zukunft entfallen für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten jegliche Fristen. In Wasserschutzgebieten gilt: Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015 eine Funktionsprüfung, Häuser jüngeren Datums bis 2020.
Abwasserkanäle für industrielle und gewerbliche Abwässer müssen auch außerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden. Die Gemeinden erhalten zudem eine Erlaubnis für satzungsrechtliche Regelungen. Dies verschafft den Kommunen die Möglichkeit und die Flexibilität, die Kontrolle sowie die Sanierung der öffentlichen Abwasserentsorgung mit der Kontrolle privater Abwasserleitungen zu verzahnen“, führt Meesters die jetzt beschlossenen Regelungen aus.

Besonders wichtig sei der SPD-Fraktion dabei gewesen, so Meesters, dass mit der Gesetzesänderung weiterhin dem Vorsorgeprinzip gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gefolgt werde. „Die von CDU und FDP vorgeschlagenen Prüfung bei Verdachtsfall verstößt hier gegen die anerkannten Prinzipien des Wasserrechts“, kritisiert der Umweltpolitiker Norbert Meesters.

Autor:

Günter Hucks aus Dinslaken

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