Mehr Rente ab 1. Juli: Anstieg um 4,25 Prozent

Foto: Deutsche Rentenversicherung Bund/Armin Okula
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Ein schönes Datum für die Rentner in Westfalen: Ab 1. Juli werden die Renten im Westen Deutschlands um 4,25 Prozent steigen, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen mit. Dies ist die höchste Rentenerhöhung seit nunmehr 23 Jahren. Allein die DRV Westfalen zahlt jeden Monat rund 1,2 Millionen Renten in einem Gesamtvolumen von fast einer Milliarde Euro aus.

Mit der anstehenden Erhöhung folgen die Renten der allgemeinen Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Hinzu kommt dieses Mal auch ein positiver Statistik-Effekt: Durch eine Änderung der Lohnstatistik war die Rentenanpassung in 2015 um rund einen Prozentpunkt niedriger ausgefallen; das wird in diesem Jahr wieder ausgeglichen.

Auch wenn die Rentenerhöhung pünktlich zum 1. Juli in Kraft tritt, wird sie jedoch zu unterschiedlichen Tagen bei den Rentnern ankommen. Das hängt nach Angaben der DRV Westfalen damit zusammen, dass die Rentenzahlungen generell zu zwei verschiedenen Daten erfolgen: Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält seine Rente wie bisher auch künftig im Voraus. Somit wird der neue Zahlbetrag erstmals spätestens am 1. Juli auf dem Konto sein. Für spätere Ruheständler wurde die Rentenzahlung auf das Monatsende umgestellt – ähnlich wie bei den meisten Lohn- und Gehaltszahlungen. Wer also im April 2004 oder danach Rentner wurde, erhält die Juli-Rente – und damit erstmals den erhöhten Zahlbetrag – Ende des Monats Juli.

Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter Tel.: 0800/1000-48011. Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten.

Zum Hintergrund

Die Rentenanpassung ist gesetzlich geregelt. Sie wird jedes Jahr überprüft und durch die Bundesregierung festgelegt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung orientiert sich überwiegend an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Für die alten und die neuen Bundesländer wird getrennt gerechnet. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.

Autor:

David Fröhlich aus Dorsten

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