Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 250

Symbolfoto: Pixabay.com

Hervest. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 250 „Wohnbebauung ehem. Pfarrgarten Paulusstraße“ gestartet.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Hervest, westlich der Dorfstraße und erfasst eine Grün- bzw. Gartenfläche (ehem. Pfarrgarten) sowie ein kleineres Wäldchen im südlichen Teilbereich. Nördlich des Plangebietes liegt der historisch geprägte Dorfkern „Dorf Hervest“; südlich des Plangebietes schließt sich die Auenlandschaft der Lippe an.

Aufgrund von Strukturveränderungen in katholischen Kirchengemeinden ergeben sich auch veränderte Rahmenbedingungen für die katholische Kirchengemeinde St. Paulus in Hervest, so dass das bisherige Pfarrhaus entbehrlich geworden ist. Die Gemeinde hat beschlossen, das Gebäude mit einem angemessenen Gartenanteil zu veräußern. Der übrige Teil des Pfarrgartens soll einer maßvollen städtebaulichen Ergänzung der Wohnbebauung zugeführt werden.
Über gestalterische Festsetzungen soll der historisch geprägten Umgebungsbebauung (Dorfkern Hervest mit mehreren Baudenkmälern) Rechnung getragen und ein städtebaulich unangemessener Kontrast vermieden werden. Zusätzlich wird eine Fläche für eine Stellplatzanlage der Kirchengemeinde ausgewiesen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 10.03.2017 bis einschließlich 10.04.2017

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

⦁ Übersichtsplan
⦁ Bebauungsplanentwurf - Gesamtplan
⦁ Plankopf
⦁ Planzeichnung - verkleinert auf A 4 s/w
⦁ Zeichenerklärung, Textliche Festsetzungen und Hinweise
⦁ Vorentwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
⦁ Vorentwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können in Zimmer 218 eingesehen werden:

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Landschaft-Landschaftsbildfunktion, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.

⦁ Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe 1), Landschaft + Siedlung AG von Januar 2016 - artenschutzrechtliche Prüfung, Ergebnis: keine relevante Beeinträchtigungen erkennbar.
⦁ Grünordnungsplan (GOP), Landschaft + Siedlung AG, Februar 2017
⦁ Immissionsgutachten, afi - Arno Flörke Ingenieurbüro von Juli 2016 - passive Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm, Ergebnis: kein Hinweis auf mögliche Konflikte durch Lärm- oder Geruchsimmissionen im Plangebiet gegeben.

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Über die Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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