Bescheinigung hilft Rentnern bei ihrer Steuererklärung

Spätestens zum 31. Mai eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Einkünfte des Jahres 2015 sind zum Stichtag gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Auch wenn der Großteil der Rentnerhaushalte derzeit steuerfrei bleibt, so entbindet das die allermeisten nicht davon, die Steuervordrucke einzureichen.

Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die verschiedenen Anlagen zur Einkommensteuererklärung sorgfältig ausgefüllt werden. Doch dieses ist für die teilweise hochbetagten Betroffenen nicht immer leicht. Deshalb hilft die Deutsche Rentenversicherung mit einem besonderen Service: Die Bescheinigung der steuerlich relevanten Beträge enthält zusätzlich den Hinweis, in welcher Zeile der entsprechenden Vordrucke die Eintragung zu erfolgen hat. Somit reduziert sich die Gefahr, dass fehlerhafte Eintragungen zu einer fehlerhaften Besteuerung führen.

Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der individuellen Versicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer Tel.: 0800/1000-48011 angefordert werden und kommt dann per Post nach Hause. Falls bereits für zurückliegende Jahre eine entsprechende Mitteilung der Rentenversicherung ausgestellt wurde, ist sie in diesem Jahr bereits versandt worden. Ist diese nicht auffindbar oder wurde sie aus anderen Gründen nicht zugestellt, kann sie unter der Service-Nummer erneut angefordert werden.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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