Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Informationsveranstaltung des Heimatvereins Wulfen

Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ hatte der Heimatverein Wulfen am Donnerstag, 18. Februar, ins Heimathaus Wulfen eingeladen. Gut 80 Teilnehmer informierten sich beim Referenten, Herrn Dr. med. Berthold Schreiber (Arzt im Ruhestand), zu diesem Thema.

Herr Dr. Schreiber war früher Urologe am St. Elisabeth Hospital in Dorsten. Er engagiert sich seit vielen Jahren u.a. im ambulanten Hospiz-Freundeskreis Dorsten und im Palliativnetzwerk Spes Viva. Er führt seit 2005 Einzel- und Gruppenberatungen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Ambulanten Hospizdienst Dorsten durch.

Der freie Wille gilt bis in den Tod

„Es soll nur das geschehen, was ich möchte, nicht, was ein Arzt bis zum bitteren Ende für medizinisch machbar hält“, rät Dr. Schreiber mit folgendem anschaulichen Beispiel unbedingt zur Erstellung einer Patientenverfügung: Ein zuckerkranker, insulinpflichtiger niereninsuffizienter Patient, der regelmäßig an die künstlichen Niere muss, erleidet während der Dialyse einen Herzinfarkt und wird reanimiert. Das Herz kommt wieder in Gang, aber er trägt einen bleibenden Hirnschaden davon und fällt ins Koma.

Aktive Sterbehilfe

„Ohne Patientenverfügung muss er weiter dialysiert und mit Insulin behandelt werden. Das Absetzen wäre aktive Sterbehilfe und strafbar. Mit einer Patientenverfügung, in der festgelegt ist, keine lebenserhaltenden oder lebens-verlängernden Maßnahmen bei anhaltendem Koma durchzuführen, muss die Behandlung abgesetzt werden“, macht Schreiber deutlich. Missachtet ein Arzt den festgeschriebenen, geäußerten Willen, macht er sich wegen einer Körperverletzung strafbar.

Patientenverfügungsgesetz

Der freie Wille des Menschen steht über dem Heilauftrag des Arztes, so ist es im Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009 festgeschrieben. Dadurch besitzen Patientenverfügungen eine hohe Verbindlichkeit für Ärzte sowie für Bevollmächtigte und Betreuer. „Du sollst nicht töten“, achtet Dr. Schreiber das
5. Gebot. Aber auch ein anderes hat seiner Überzeugung nach ein Recht darauf, befolgt zu werden: „Du sollst niemanden daran hindern, zu sterben.“

Am Ende der Veranstaltung überreichte der Vorsitzende des Heimatvereins Wulfen, Herr Johannes Krümpel, Herrn Dr. Schreiber als kleines Dankeschön einen Scheck mit einer Spende zugunsten des Hospiz-Freundeskreises Dorsten.

Text: Bludau

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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