Städtische Öffnungszeiten ab 1. September weiter eingeschränkt

Dorsten. Die Servicezeiten des Sachgebietes Mahnung/ Vollstreckung, Kommunale Abgaben und Steuern werden im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Vollstreckungsdienstes eingeschränkt.

Ab Freitag, 1. September, ist der Fachbereich künftig nur noch montagnachmittags von 13 Uhr bis 16 Uhr und mittwochvormittags von 8 Uhr bis 13 Uhr für das Publikum geöffnet. Der Fachbereich bleibt dann Montagvormittag und Mittwochnachmittag geschlossen.

Dienstags, donnerstags und freitags gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung unverändert weiter.


Autor:

Sabine Sawatzky aus Dorsten

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