70 000 Dortmunder malochen unter Mindestlohn

Die Angst vor Arbeitslosigkeit treibt immer mehr Dortmunder in prekäre Arbeitsbedingungen am Rande der Ausbeutung und rein in die Armut. Die Arbeitslosenzahlen bilden diese Lebensbedingungen nicht ab. | Foto: Archiv
  • Die Angst vor Arbeitslosigkeit treibt immer mehr Dortmunder in prekäre Arbeitsbedingungen am Rande der Ausbeutung und rein in die Armut. Die Arbeitslosenzahlen bilden diese Lebensbedingungen nicht ab.
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Laut Berechnungen der Gewerkschaft DGB müssen zurzeit in Dortmund etwa 11 061 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen.

Die Anzahl der immerhin sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten liegt laut DGB noch wesentlich höher. Genaue statistische Angaben sind zu dieser Personengruppe laut DGB noch nicht lieferbar.
Ohne Absicherung bei Mindestlohn erbringen circa 63 000 Menschen in Dortmund regelmäßig ihre Arbeitsleistung. Davon liegen zwei Drittel der Arbeitenden unter der Mindestlohngrenze.
Die Gewerkschaft geht mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar davon aus, dass durch das neue Gesetz auch 7,8 % der insgesamt 141 875 Vollzeitbeschäftigten in Dortmund gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen. Vom neuen Recht sollen dann auch landesweit etwa zwei Drittel der Minijobber profitieren
Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in Dortmund. Während 6,3 % der vollzeitbeschäftigten Männer in Dortmund brutto weniger als 1 500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 10,7 %.

Mindestlohn soll helfen - wenn Arbeitgeber mitziehen

Die Dortmunder DGB Vorsitzende Jutta Reiter ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird und ergänzt, „dass auch die Akzeptanz bei den Unternehmen zunehmen wird, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“.
Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so die DGB-Vertreterin.
Wem der Mindestlohn vorenthalten wird, kann bis zu drei Jahre später Klage einreichen.
Tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne behalten ihre Gültigkeit und dürfen nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden.
Wer gegen das Mindestlohngesetz verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 500 000 Euro rechnen.

Autor:

Steffen Korthals aus Kamen

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