TTIP&Kommunen: Selbstverwaltung abgewürgt - Wasser, Gesundheit, ÖPNV, Bildung vollends Waren - Nie widerrufbare Privatisierungsorgien oder Entschädigungszahlungen bis in alle Ewigkeit

"In wenigen Wochen steht uns ein irrsinniger Beschluß einer konzerneigenen Ratsmehrheit ins Haus, den Multi RWE weiter an unserer kommunalen Energie- und Wasserversorgung zu beteiligen und ihm Jahr für Jahr um die € 20 Mio. Dividende zu Lasten der Stadt rüber zu schieben. Dieser heute schon anachronistische Ratsbeschluß dürfte dann in alle Ewigkeit nicht mehr zurückgedreht werden – ja nicht mal mehr verändert werden, ohne dass die Stadt bis in alle Ewigkeit für die entgangenen Gewinne entschädigen müsste." | Foto: DIE LINKE
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  • "In wenigen Wochen steht uns ein irrsinniger Beschluß einer konzerneigenen Ratsmehrheit ins Haus, den Multi RWE weiter an unserer kommunalen Energie- und Wasserversorgung zu beteiligen und ihm Jahr für Jahr um die € 20 Mio. Dividende zu Lasten der Stadt rüber zu schieben. Dieser heute schon anachronistische Ratsbeschluß dürfte dann in alle Ewigkeit nicht mehr zurückgedreht werden – ja nicht mal mehr verändert werden, ohne dass die Stadt bis in alle Ewigkeit für die entgangenen Gewinne entschädigen müsste."
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Am Vorabend des großen bundesweiten Anti-TTIP-Aktionstages am letzten Samstag fand im Saal der Partnerstädte im Dortmunder Rathaus vor rund 80 Interessierten die Veranstaltung "TTIP und die Kommune-Wo ist das Problem?" mit attac und der Gewerkschaft verdi auf Einladung der Rathausfraktion DIE LINKE & Piraten statt. Während am Samstag bundesweit an rund viertausend Stellen Unterschriften für die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gesammelt wurden, konnte man seine Unterschrift in Dortmund am Willy Brandt Platz an Infoständen von Greenpeace, attac sowie von Linken und Piraten leisten. Weitere Organisationen sammelten ebenfalls sehr erfolgreich im Stadtgebiet.

Am Freitagabend hielt unter anderem Wolf Stammnitz (FOTO/DIE LINKE), Sachkundiger Bürger im Wirtschafts- & Beschäftigungsauschuss des Stadtrates, folgenden informativen und denkwürdigen Vortrag, in dem er allerlei Bedrohungen der Kommunen durch das TTIP-Freihandelsabkommen auflistet und analysiert:

TTIP und die Kommunen - Selbstverwaltung abgewürgt

"Was weder schwarz-gelbe Bundes- und Landesregierungen noch schwarz-rote und rot-grüne bis heute schafften, das würden die EU-Kommission und der US-Handelsminister mit ihrem Freihandelsabkommen "TTIP" schaffen – wenn sie nicht von unten gestoppt werden: die Selbstverwaltung der Kommunen vollends abwürgen, diesen Eckpfeiler unserer Demokratie niederreißen. Für unsere föderale Verfassung ist ja wesentlich, dass sie den Bürgern auf der untersten staatlichen Ebene, in der Kommune relativ weite Regelungsrechte einräumt. Und das Standbein dieser kommunalen Selbstverwaltung ist die im Grundgesetz verankerte Finanz- oder Budgethoheit, nach der Städte und Gemeinden selbst bestimmen können, welche öffentlichen Güter sie, über die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards der Daseinsvorsorge hinaus – sich leisten wollen.

Dass TTIP, sollte es nicht verhindert werden, und CETA, das soeben ausgehandelte Abkommen mit Kanada – radikal Schluß machen würden mit unserer kommunalen Budgethoheit, will ich an konkreten Beispielen aus Dortmund zeigen.

Wasser, Gesundheit, ÖPNV, Bildung vollends Waren

Wie die folgenden Beispiele alle belegen, erkennen die Freihandelsideologen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern wie Trinkwasser, Gesundheitsdienste, öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen usw. überhaupt nicht als besondere, staatlich zu leistende Aufgabe an, sondern erklären sämtliche öffentlichen Dienstleistungen zu "Märkten" wie alle privaten Waren- und Dienstleistungsmärkte. Und sie wollen uns vorschreiben, dass die staatlichen und kommunalen Verwaltungen private Kapitalanleger, auch solche aus dem Ausland, gleich behandeln müssen wie öffentliche Versorgungsbetriebe, den Privaten Zugang zu jedem öffentlichen Dienstleistungssektor gewähren und alles unterlassen sollen, was deren Gewinnerwartung beeinträchtigt.

Dabei geht es den privaten Investoren nicht um "Peanuts", sondern um erhebliche Summen. Eine Großstadt wie Dortmund mit ihren 572.000 Einwohnern wälzt im Jahr ein Haushaltsvolumen von knapp 2 Mrd € um. Daran zu kommen, wäre auch für US-Konzerne ein leckeres Schnäppchen.

Erstes Beispiel: Gleichbehandlung bei öffentlichen Aufträgen
Etwa ein Viertel des städtischen Jahreshaushalts, also knapp 500 Mio € gibt die Stadtverwaltung für Sach- und Dienstleistungen aus, die sie von außen zukaufen muss. Im gesamten Bundesgebiet sind dies rund € 500 Milliarden, eine halbe Billion.

TTIP: Tariftreue- und Vergabegesetz (TVG) & Mindestlohnerhöhungen ade

Nun haben wir in NRW seit 2012 endlich ein Tariftreue- und Vergabegesetz (TVG) erreicht. Ich sage "wir", weil daran die damalige LINKE Landtagsfraktion einen nicht unbedeutenden Anteil hatte. Leider haben die Wähler-innen das bei der nächsten Landtagswahl vergessen oder gering geschätzt, wie dem auch sei…
Dies nützliche Gesetz erlaubt den Kommunen, öffentliche Aufträge nicht nur an den jeweils preisgünstigsten Anbieter zu vergeben, sondern in die Ausschreibungen auch soziale und ökologische Bewertungskriterien aufzunehmen, wie etwa die Verpflichtung des Anbieters, seine Arbeitskräfte nach den geltenden Tarifverträgen zu bezahlen und nicht unter dem Mindestlohn von 8,62 €/h, die Mindestarbeitsnormen nach ILO einzuhalten, das Verbot von Kinderarbeit zu befolgen, auf Umweltschutz und Energieeffizienz zu achten, das alles auch von seinen Subunternehmern zu verlangen u.ä. Ja, es gelingt auch schon mal, mit dem TVG einheimische oder regionale Lieferanten einem weit entfernten Großkonzern vorzuziehen.

Das alles passt US-Konzernen bekanntlich gar nicht in den Kram, ebenso wenig wie kanadischen. So steht zu befürchten, dass sie mit CETA und dann mit TTIP als Knüppel die Stadt Dortmund zwingen, bei künftigen Aufträgen, die ab niedrigen Schwellenwerten von € 175.000€ (Bauaufträge ab € 4,4 Mio.) dann auch in USA und Kanada ausgeschrieben werden müssen, auf solche sozialen und ökologischen Vergabemaßstäbe zu verzichten. Mit der Bevorzugung der heimischen Wirtschaft ist es dann auch vorbei.

Aber es kommt noch dicker. In diesem TVG steht auch der Satz: "Der Mindestlohn kann durch Rechtsverordnung des Arbeitsministers angepasst werden." Nun stellt Euch vor, ein Baukonzern aus USA oder Kanada hat in Dortmund einen städtischen Großauftrag an Land gezogen mit der Zusicherung, dass er deutsche Tariflöhne und 8,62 €/h Mindestlohn zahlt – und kurz darauf erhöht der NRW-Arbeitsminister den Mindestlohn auf 10 €/h, oder die Tarifparteien vereinbaren höhere Tariflöhne. Dann kann dieser Baukonzern die Landesregierung aufgrund TTIP oder CETA vor einem privaten Schiedsgericht verklagen auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn. Die wird eventuell sogar freiwillig zahlen, was er verlangt, weil das private Schiedsverfahren sie mehr kosten würde als die Lohndifferenz bei dem Großauftrag. Denn die Anwälte dieser Schiedsgerichte kassieren Millionenhonorare. Und sie hätte dann wohl nichts eiligeres zu tun, als das schöne TVG wieder zu kippen.

Vielleicht würde der Investor aber auch die Stadt Dortmund verklagen. So oder so wären die sozialen und ökologischen Vergabekriterien in Dortmund und allen Städten des Landes vorbei.

Beispiele für Privatisierungsstrategien: Klinikum

Ein schlagendes Beispiel für die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen nach TTIP bietet das städtische Klinikum Dortmund.
Seit der Jahrtausendwende erlebten wir ein heftiges Gezerre um die Privatisierung des größten kommunalen Krankenhauses in NRW. CDU und Liberale waren immer heftig dafür, die LINKE und VERDI immer dagegen, die Dortmunder SPD eierte immer herum und ließ sich 2001 von ihrem Star OB Langemeyer die Umwandlung des bis dahin städtischen Eigenbetriebs in eine privatrechtliche, aber immerhin noch gemeinnützige gGmbH abschwatzen.

Danach fuhr das Klinikum, teils infolge der katastrophalen Unterfinanzierung des Gesundheitswesens durch Land und Bund, teils auch infolge interner Managementfehler, von Jahr zu Jahr steigende Defizite ein. Immer wieder musste die Eigentümerin Stadt DO Finanzlöcher des Klinikums stopfen. So konnte 2008 die akute Zahlungsunfähigkeit nur mit einem Gesellschafterdarlehen über 20 Mio € abgewendet werden, von 2010 bis Ende 2012 wurden Investitionszuschüsse über 31 Mio € nötig, jährlich rund 10 Mio € für Zinsen und Tilgung der Investitionskredite des Klinikums.

"Schutz des geistigen Eigentums" als Privatisierungswaffe

Nun stellt euch folgendes Szenario vor. Unter dem Vorwand "Schutz des geistigen Eigentums" soll TTIP den Patentschutz für Medikamente der Pharmakonzerne verlängern und sogar auf Behandlungsmethoden erweitern. Das wird die Krankenhäuser in ganz Europa viele Mrd € mehr kosten und auch die Dortmunder Krankenhäuser noch tiefer in die Schulden treiben. Infolgedessen muss in wenigen Jahren, so das Szenario weiter, die Ev. Stiftung Vollmarstein auch das Krankenhaus Bethanien aufgeben (so wie jetzt gerade Lütgendortmund). Da kauft sich dann ein US-Investor ein. Um aggressiv in den hiesigen Gesundheitsmarkt vorzudringen, wird er dem städtischen Klinikum Patienten abziehen wollen, und zwar die lukrativsten Fälle mit den hohen Fallpauschalen. Zu diesem Zweck investiert er einige Hundert Mio € ins Bethanien – und verlangt auf Grund TTIP von der Stadt, sie solle auch ihm die Zinsen und Tilgung seiner Investitionskredite zuschießen, genau wie ihrem eigenen Klinikum.

Und sollte die Stadt sich weigern, zerrt auch er sie vor so ein privates Schiedsgericht, und dies verurteilt die Stadt Dortmund dazu, einem fremden Gesundheitskonzern zu helfen, ihr eigenes Klinikum in den Ruin zu treiben. Dann wird sie es eher verkaufen. Die Privatisierer haben ihr Ziel erreicht.

Kultur fällt TTIP zum Opfer

Dasselbe Rezept hält TTIP für die Kultur bereit. Angeblich soll TTIP sich gar nicht auf die Kultur erstrecken. Aber das stimmt so nicht. Ausdrücklich ausgeklammert aus den Verhandlungen sind bisher nur auf französisches Drängen audiovisuelle Dienstleistungen (Film, Fernsehen, Audio- und Videoproduktionen u.ä.) – alles andere, was nicht ausdrücklich auf einer Negativliste steht, fällt TTIP zum Opfer.

Die Stadt Dortmund schüttet jährlich ca.€ 80 Mio. für Kulturförderung aus, als Zuschüsse an Theater, das Konzerthaus, den U-Turm, Museen, Bibliotheken, die VHS usw. Den größten Brocken bekommt der städtische Eigenbetrieb Theater Dortmund mit über € 30 Millionen.

TTIP unterscheidet nicht zwischen seriöser Hochkultur und seichter Meterware der Unterhaltungsindustrie. Da könnte jeder Broadway-Entertainer herkommen und in Dortmund eine Musicalbühne oder eine neue Eventhalle aufziehen und nach TTIP von der Stadt dieselben Zuschüsse verlangen wie die städtische Oper. Und wenn die Stadt das im Haushalt nicht locker machen kann oder will, wird sie ihr Opernhaus schließen oder privatisieren müssen.

Lock-in- und Ratchet-Klauseln: Nie mehr Rekommunalisierung oder Entschädigungen bis in alle Ewigkeit

Zum Stichwort "Privatisierung" erwartet uns noch eine größere Sauerei. In CETA wurden sog. Lock-in- und Ratchet-Klauseln vereinbart, und in TTIP sollen sie wieder auftauchen. Sie bestimmen, dass einmal vollzogene Liberalisierungen und Privatisierungen nie mehr rückgängig gemacht werden dürfen. "Nie mehr" – man denke mal über diese Hybris nach: Da meinen diese Neoliberalen wirklich, ihre Marktwirtschaft existiere bis zum jüngsten Tag! Sie glauben buchstäblich, der Kapitalismus sei das "Ende der Geschichte".

Von der historischen Albernheit dieses Aberglaubens abgesehen, hätten solche Klauseln aber für uns in Dortmund sofort gravierende Folgen: In wenigen Wochen steht uns ein irrsinniger Beschluß einer konzerneigenen Ratsmehrheit ins Haus, den Multi RWE weiter an unserer kommunalen Energie- und Wasserversorgung zu beteiligen und ihm Jahr für Jahr um die € 20 Millionen Dividende zu Lasten der Stadt rüber zu schieben. Dieser heute schon anachronistische Ratsbeschluß dürfte dann in alle Ewigkeit nicht mehr zurückgedreht werden – ja nicht mal mehr verändert werden, ohne dass die Stadt den RWE-Multi bis in alle Ewigkeit für die entgangenen Gewinne entschädigen müsste.

Beispiel Gemeindesteuern

Ein ganzes Kapitel von CETA – und dann wohl auch von TTIP – behandelt steuerliche Fragen. Auch hier läuft die Sache darauf hinaus, die Staaten und ihre Gliederungen schadenersatzpflichtig zu machen, wenn einem Investor irgendwelche Steuern erhöht werden.

Mit diesem Steuerkapitel begeht die EU-Kommission nach Ansicht namhafter Verfassungsjuristen einen offenen Rechtsbruch. Denn die EU hat keinerlei Befugnisse, in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten einzugreifen. Der Streit um die rechtliche Bewertung dieses Eingriffs wird sehr wahrscheinlich vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten landen. Davon unabhängig aber hätten CETA und TTIP jedenfalls empfindliche Auswirkungen auf die kommunalen Steuereinnahmen:

Multinationale Großkonzerne gegen heimische Wirtschaft

Wenn multinationale Großkonzerne immer mehr die heimische Wirtschaft aus dem Markt drängen, sinken mit Sicherheit die Einnahmen aus einer der wichtigsten Gemeindesteuern, auf die unser Kämmerer aufgrund der desolaten Haushaltslage der Stadt dringend angewiesen ist: der Gewerbesteuer. Denn US-Konzerne zahlen in Dortmund keine Gewerbesteuern. Und ob der Stadtrat unter TTIP noch einmal wagen würde, die Gewerbesteuer anzuheben wie vor einem Jahr, müssen wir wohl ausschließen.

In eher bescheidenem Umfang haben unsere Kommunen bis dato auch das Recht, eigene Steuern zu erheben. Sobald CETA oder TTIP in Kraft tritt, wäre die Stadt für jede neue Steuer, die sie der Wirtschaft auferlegt, gegenüber US- und kanadischen Firmen schadenersatzpflichtig.

Ebenso wenn sie solche Steuern erhöht. Wie die Lokalpresse berichtete, hat der Dortmunder Stadtrat vor kurzem die Bettensteuer auf Hotelübernachtungen heraufgesetzt. Wäre TTIP schon in Kraft, könnten das Hilton-Hotel und einige weitere zu US-Ketten gehörende Häuser sich zwar nicht weigern, die Steuer an die Stadt abzuführen, denn nach neuester Rechtslage sind Steuerschuldner der Stadt nicht die Hotels selbst, sondern deren Übernachtungsgäste. Aber auf Schadenersatz verklagen könnten sie die Stadt dennoch, wenn sie glaubhaft machen, dass wegen der Bettensteuer ihre Übernachtungszahlen zurückgehen oder nicht in erwartetem Maß zunehmen. Vermutlich müssten sie das nicht mal beweisen – den privaten Schiedsrichtern dürfte schon ausreichen, dass die Stadt hier ein neues Hemmnis für private Investoren aufgebaut hat. Anfechtbar wäre ihr „Urteil“ ohnehin nicht.

Zusammenfassen lässt sich das Ganze schließlich in zwei Sätzen:

- Auf rechtlicher Ebene maßt sich die EU-Kommission an, wesentliche Teile unseres Grundgesetzes auszuhebeln wie die Selbstverwaltung der Kommunen und die Steuerhoheit des Nationalstaats und verstößt damit auch gegen die EU-Verträge – ohne dass sie es für nötig hält, die nationalen Parlamente oder gar die betroffenen Bürger nach ihrer Zustimmung zu fragen.

- Auf finanzieller Ebene soll und würde TTIP die öffentliche Daseinsvorsorge, die bei uns hauptsächlich von den Kommunen erbracht wird, Schritt für Schritt abwürgen und unsere städtischen Einrichtungen an private Geschäftemacher ausliefern – wie es heute in den USA der Fall ist, wo Städte wie Detroit schon zahlungsunfähig sind.

Nur die Reichen können sich arme Städte leisten

Wir wissen aber: Nur die Reichen können sich arme Städte leisten. Wenn wir unsere Heimatstadt, so wie wir sie kennen und schätzen, behalten wollen, müssen wir die EU-Kommission stoppen."

Einen ausdrücklichen Dank an Wolf Stammnitz für das gehaltene Referat "TTIP – der letzte Sargnagel für die Selbstverwaltung. Beispiel Dortmund."

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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