Endlich Tarifeinigung bei Tageszeitungsredaktionen - Bis zu vier Prozent mehr - Jetzt entscheiden die Mitglieder

Foto: dju, Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union in der Gewerkschaft verdi
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In der nunmehr elften Verhandlungsrunde zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Dienstleistungsgewerkschaft verdi wurde nun endlich eine Tarifeinigung für die schätzungsweise 14.000 Redakteurinnen und Redakteure sowie Pauschalisten und Freien in den Redaktionsstuben bei den deutschen Tageszeitungen erzielt.

Der neue Gehaltstarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2015. Ab Oktober 2014 soll er auch für die Onliner in den Redaktionen gelten.

Rückwirkend sollen die Gehälter nun zum 1. Mai 2014 um 2,5 Prozent und zum 1. April 2015 noch einmal um 1,5 Prozent erhöht werden. Für Freie steigen die Honorare zum 1. Juni 2014 und zum 1. Mai 2015 jeweils um 1,8 Prozent. "Erstmals ist es auch gelungen, eine entsprechende Erhöhung der Pauschalen tarifvertraglich durchzusetzen, diese allerdings begrenzt auf eine Monatspauschale von bis zu 2.000 Euro.", so die Gewerkschaft auf ihrer Homepage.

Ergebnis der Kampfbereitschaft der Journalistinnen & Journalisten

"Wir haben eine lange und schwierige Tarifauseinandersetzung hinter uns. Die Verlegervertreter wollten bis zur letzten Minute spürbare Kürzungen durchsetzen. Mit insgesamt vier Prozent mehr Geld, einer Einbeziehung der Onliner in die Redakteurstarife und durch einen neuen Manteltarifvertrag für fünf Jahre abgesicherte Arbeitsbedingungen haben wir aber am Ende ein vertretbares Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis ist der Kampfbereitschaft der Journalistinnen und Journalisten zu verdanken. Über das Verhandlungsergebnis lassen wir als dju in ver.di nun unsere Mitglieder entscheiden. Jede Stimme zählt", erleuterte der stellvertretende verdi-Vorsitzende und Verhandlungsführer in der Tarifauseinandersetzung, Frank Werneke.

Vermutlich nur durch die zahlreichen Streiks bei vielen Zeitungen in ganz Deutschland und die somit demonstrierte von Frank Werneke benannte Kampfbereitschaft der Journalistinnen und Journalisten konnte es in der elften Runde endlich zu einer Tarifeinigung kommen, die aber auch für die Gewerkschaft einen Preis hatte. "Die Berufsgruppen bleiben weitgehend erhalten und werden nicht, wie von den Verlegervertretern bis zuletzt gefordert, im Volumen über die Berufsjahre um bis zu vierzehn Prozent abgesenkt. Die neue Berufsgruppe für Einsteiger ohne journalistische Ausbildung bleibt auf zwei Jahre beschränkt und wird nicht zur dauerhaften Leichtlohngruppe. Das war uns wichtig", unterstrich Werneke. Es sei von vornherein klar gewesen, so Werneke weiter, dass für die tarifliche Absicherung der Onliner ein "Preis" zu entrichten gewesen sei. Dieser bestehe in der schrittweisen Absenkung von Urlaubsgeld und Jahresleistung von 1,75 auf 1,5 Monatsgehälter im Jahr 2019, beginnend mit dem Urlaubsgeld 2015. Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2014 haben Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahresleistung in Höhe von insgesamt 1,5 Monatsgehältern.

Planungssicherheit für die Verlage

"Unser TARIFWERK ZUKUNFT schafft Planungssicherheit für die Verlage wie für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen", sagte dazu BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. Beide Seiten hätten in den langwierigen Verhandlungen nach Kompromisslösungen gesucht, um angesichts der tiefgreifenden strukturellen Umbrüche in der Branche die Zeitungsunternehmen zukunftsfest zu machen. Dies sei zu einem großen Stück gelungen und werde auch zur Erhaltung des Flächentarifvertrags beitragen.

Für die Beschäftigten in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen haben die jeweiligen Verlegerverbände zur Voraussetzung für einen Tarifabschluss gemacht, dass die Kürzung auf 13,5 Monatsgehälter ebenfalls mit der Auszahlung der Jahresleistung in diesem Jahr in einem Schritt umgesetzt wird.

Neue Kolleginnen und Kollegen haben künftig nur Anspruch auf 30 Tage Urlaub während ältere, längere Urlaubsansprüche unberührt bleiben. "Ohne diese Abstriche wäre kein gültiger Tarifvertrag mehr zustande gekommen, der auch Kolleginnen und Kollegen schützt, die neu eingestellt werden.", so die Gewerkschaft. Der neue Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2018.

Erklärungsvorbehalt bis 30. Juni 2014

Die Tarifeinigung steht für beide Seiten unter einem Erklärungsvorbehalt bis zum 30. Juni 2014 und soll danach gültig werden. Bis dahin werden die Gewerkschaftsmitglieder über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Wobei die Mitglieder aus dem Norden ein Sondervotum erhalten.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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