Jobcenter Märkischer Kreis: Vier Jahre auf Schulbeihilfe gewartet

Einschulungszeit. Viele Schulen benennen die Erstausstattung der Grundschüler haargenau und fordern Markenartikel ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und ungeachtet der fortschreitenden Kinderarmut in Deutschland . . .

Bildung ist unser wertvollstes Exportgut. Deshalb hat die BunderreGIERung im Regelsatz 2011 für Jugendliche pro Monat 1,20 € für Bildung vorgesehen. Aber es soll Kinder geben, die diese Leistungen für zwei Müsliriegel verschwenden statt alles in Schulbücher, Ordner, Hefte, Füller, Stifte, Zirkel, Taschenrechner, Sportkleidung, -schuhe und Schulausflüge zu investieren.

Im Vorgriff auf die zu erwartende Rüge des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der massiven Unterversorgung der Kinder, suchte die ReGIERung der öffentlichen Schelte durch eine hastig beschlossene Einführung einer unzureichenden Schuldgeldpauschale vorzugreifen.

Im vorliegenden Fall verweigerte das Jobcenter Märkischer Kreis einer Schülerin der 12. Klasse des Stenner-Gymnasium Iserlohn die kärgliche Schulbeihilfe von 100,00 € für das kommende Schuljahr. Die Mutter hatte sich zum 31.07.2009 aus dem Leistungsbezug abgemeldet in der (trügerischen) Hoffnung auf einen Vollzeitjob. Das Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ein und zielte bei der Ablehnung der Schulbeihilfe darauf ab, dass die Schülerin zum Stichtag 01.08.2009 von Jobcenterleistungen ausgeschlossen wäre.

- Das war falsch. Fast vier Jahre nach der Antragstellung musste das Jobcenter die 100,00 € nachzahlen. Inzwischen hatte die Klägerin ein Studium aufgenommen und war verzogen.

Zu der nachzuleistenden Beihilfe gesellten sich nun die Kosten des Rechtsanwalts und die Arbeitsstunden von zwei Richtern und mehreren Jobcentermitarbeitern.

Klage017

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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