Lärmschutz an der B1

Ein neu erstelltes Verkehrsgutachten macht die Neuberechnung des Immissionsschutzes und der Lärmschutzmaßnahmen an der B1 erforderlich.

Das Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der A40/B1 von der B236 bis zum Autobahnkreuz Dortmund/Unna wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW mit der Offenlage der Unterlagen vom 20. April 2009 bis zum 19. Mai 2009 eingeleitet. Die Planunterlagen wurden im Laufe des Verfahrens mehrfach ergänzt bzw. geändert, dies erfolgte durch sogenannte Deckblätter.

Das aktuell erschienene Deckblatt IV ist aufgrund eines neu erstellten Verkehrsgutachtens und der daraus resultierenden Neuberechnung des Immissionsschutzes (Lärm und Luftschadstoffe) erstellt worden. Demzufolge sind Änderungen und Anpassungen des Lärmschutzes im gesamten Planfeststellungsbereich von der B236 bis zum Autobahnkreuz A1/A44/Dortmund-Unna erforderlich geworden.

Im Detail heißt dies, dass sich die Höhen und Reflexionseigenschaften der bisher vorgesehenen Lärmschutzwände verändert haben.
Das Deckblatt IV lag vom 4. November 2014 bis zum 3.Dezember 2014 zur allgemeinen Einsichtnahme im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aus. Bis einschließlich zum 17. Dezember war es möglich, Einwendungen gegen den geänderten Plan schriftlich bei der Stadt oder der Bezirksregierung Arnsberg zu erheben.

Die Stadt hat als Trägerin öffentlicher Belange ebenfalls eine Stellungnahme zu den geänderten Planunterlagen abgegeben, welche an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet wurde. In dieser Stellungnahme ist besonders in Bezug auf den Schallschutz darauf hingewiesen worden, dass die gewählte Geschwindigkeit, auf welche der gewählte Schallschutz ausgelegt ist, nicht nachvollziehbar ist.

Eine geringere Geschwindigkeit wirkt sich positiv aus im Hinblick auf die Lärmbelastung und die Ausführung (Höhe) der Lärmschutzwände.
Aufgrund vorangegangener Stellungnahmen wurde das Audi Zentrum und das bestehende Autohaus Toyota/Lexus nördlich der geplanten A40 in der lärmtechnischen Berechnung berücksichtigt. Dies wird seitens der Stadt ausdrücklich begrüßt. Die Lärmschutzwände auf der Nordseite der Stadtkrone Ost sind erstmalig Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.

Aufgrund eines städtebaulich attraktiven Ortseinganges regt die Stadt an, hier eine adäquate Lösung wie auf der Nordseite im Bereich des Audi Zentrums zu realisieren.
Des Weiteren wird die Gestaltung und Begrünung thematisiert. Die Stadt hat erneut darauf hingewiesen, dass einem Verzicht auf jegliche Baumpflanzungen/Begrünungsmaßnahmen östlich der Marsbruchstraße nicht zugestimmt werden kann. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können im weiteren Verfahren in einem gesonderten Termin erörtert werden, der ggf. noch bekannt gemacht wird.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.