Flüchtlingspolitik: Standort "Hacheney" macht bald zu

Perspektivisch werden die Erstaufnahmeeinrichtugen Hacheney und Buschmühle (im Bild) geschlossen.
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Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit den Standorten Buschmühle und Hacheney werden künftigen Anforderungen nicht mehr genügen und deshalb perspektivisch geschlossen. Das Land NRW wird die Erstaufnahme und Verteilung der Flüchtlinge durch die Einrichtung einer sogenannten Landeserstaufnahme in Bochum voraussichtlich ab Januar 2017 auf eine neue Basis stellen.

Ab dann sollen grundsätzlich alle Flüchtlinge, die NRW erreichen, zunächst zur Landeserstaufnahme kommen, erfasst und danach geordnet einer von mehreren Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW zugewiesen werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Dort wird dann eine gesundheitliche Erstuntersuchung und eine biometrisch unterstützte Registrierung der Flüchtlinge geleistet, damit sie anschließend einen Asylantrag stellen zu können.

Diese neuen Erstaufnahmeeinrichtungen werden Kapazitäten in einer Größenordnung von 1000 Plätzen haben. Damit können Standorte in Hacheney und an der Buschmühle diese neuen Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Der Standort Hacheney ist mit seinen 350 Plätzen zu klein und war im letzten Jahr dauerhaft überlastet. Der Standort an der Buschmühle war von Anfang an als Provisorium gedacht und habe schon allein wegen der Verwendung von Leichtbauhallen eine nur begrenzte Nutzungsdauer.

Deshalb haben sich Ministerium und Verwaltungsvorstand der Stadt darauf verständigt, die Erstaufnahmeeinrichtungen in Dortmund zu schließen. Die in Hacheney soll zum 30. September ihren Betrieb einstellen. Zunächst sollen dort kommunal zugewiesene Flüchtlinge untergebracht werden.
Parallel werden dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnungsneubaugebiet geschaffen. Der Standort Buschmühle wird zum 30. Juni 2017 geschlossen. Nach Abbau der Einrichtung wird die Fläche wieder als Parkplatz für Heimspiele des BVB und für Großveranstaltungen zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Aufgabe der Erstaufnahmeeinrichtungen sei auch eine Fortführung der Aufgaben einer Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund nicht mehr erforderlich. Die Zentrale Ausländerbehörde in Dortmund wird daher am 31. Dezember 2017 ihren Betrieb einstellen. Die Aufgaben der kommunalen Ausländerbehörde bleiben bei der Stadt.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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