Polizei schützte 510 Versammlungen

Foto: Archiv Schmitz

Viele Parteiversammlungen, aber auch rechtsextreme Demonstrationen sorgten für einen Rekord im Jahr 2014.

Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Versammlungen zu schützen und zu begleiten ist daher eine maßgebliche Aufgabe der Polizei. Dabei war das Jahr 2014 ein Rekordjahr - mit insgesamt 510 Versammlungen hatte die Polizei so viele Versammlungseinsätze zu bewältigen wie nie zuvor.

Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass es seit 2008 einen sprunghaften Anstieg von 178 Anmeldungen auf 351 in 2010, 401 in 2012 und 524 in 2014 gegeben hat. Bei den Versammlungsanmeldungen wird unterschieden in Aufzüge/Demonstrationen (103/19,6 Prozent), stationäre Kundgebungen (417/79,7 Prozent) und Autokorsi (4/0,7 Prozent). Vergleicht man die Anmelder, handelt es sich auf das Jahr 2014 gesehen immer wieder um die gleichen Organisationen, Parteien und Interessengemeinschaften. In der Häufigkeit der Anmeldungen schwanken die Versammlungen bei diesen sogenannten Mehrfachanmeldern zwischen sechs und 83.

Einen besonders heftigen Anstieg verzeichnet die Polizei in Dortmund bei den Anmeldungen von Rechtsextremisten. Meldeten sie in 2013 noch 31 Versammlungen an, waren es in 2014 insgesamt 83, die die Polizei bestätigte und zu bewältigen hatte. Einen Grund hierfür sieht die Behörde in der 2014 stattfindenden Kommunalwahl und den damit verbundenen Werbetouren der Parteien.

Lediglich in Einzelfällen wird geprüft, ob Gründe gegen die Durchführung einer Versammlung sprechen, daran ist ein hoher Maßstab zu legen. Dann kann die Polizei eine Versammlung verbieten. 2014 wurden vier Versammlungen verboten.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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