Sozialgericht Dortmund will nicht entscheiden – seit Jahren keine Rechtssicherheit bei den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis

Es gibt keine Rechtssicherheit bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis, weil das Sozialgericht Dortmund sich seit 2013 weigert, über die vielen anhängigen KDU-Verfahren zu entscheiden. Und jeder Monat kostet Hunderte Betroffener existenzsichernde Leistungen.

Am 01.01.2010 wurde der Anspruch Alleinstehender Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen von bisher 45 m² auf 50 m² Wohnfläche gesetzlich geregelt. Die Erhöhung um 5 m² entsprach in etwa einer Anpassung in Geldwert von ca. 25,00 €.

Auf diese konkrete Entlastung etlicher Leistungsberechtigter reagierte der Märkischer Kreis indem die Kosten der Unterkunft (KDU) ab dem 01.01.2014 im Schnitt doppelt so tief (34,00 €- 68,20 €) abgesenkt wurden, so dass alle Vorteile vollständig ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt wurden.
KDU 01.01.2014

Diese massive Absenkung wurde mit einem eigens eingekauften Konzept der Fa. Analyse & Konzepte aus Hamburg vom November 2013 begründet. Das Konzept weist jedoch erhebliche Schwächen auf und die gerichtliche Überprüfung wird verschleppt.

Ein weiteres Konzept der Fa. Analyse & Konzepte für den Hochsauerlandkreis wurde mit Urteil vom 19.02.2016 (S 62 SO 444/14) in Arnsberg als „nicht schlüssig“ ausgeurteilt und verworfen. Auf ein Berufungsverfahren wurde vorsorglich verzichtet.

Leistungsberechtigte auf ALG II- oder Grundsicherungsleistungen die auch nur minimalste Beträge zur Miete freiwillig zuzahlen und nicht über die Folgekosten informiert wurden, sollten Rechtsmittel einlegen lassen.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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