Zwei Jobcenter streiten über Schulgeld für Trennungskinder

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In einer Pressemitteilung vom 24.05.2017 machte das Sozialgericht Dortmund auf ein Urteil vom 16.05.2017  aufmerksam. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte zwei Scheidungskindern das dringend benötigte Schulgeld (2 x 30,00 €) verweigert, weil diese sich zum Stichtag 01. Februar beim Vater aufgehalten hatten. Dieser lebte im Einzugsbereich des Jobcenter Hagen, aber auch Hagen verweigerte die Förderung der Kinder.

Aktenzeichen (S 19 AS 2534/15) und Entscheidungsdatum weisen Dr. Lund als den Vorsitzenden Richter der 19. Kammer aus. Die 2534. Klage aus dem Jahr 2015 lässt darauf schließen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis den hilfebedürftigen Kindern das Geld seit Februar 2015, also seit nunmehr 2 ¼ Jahren schuldet.

Dieses rechtswidrige Vorgehen ist beim Jobcenter Märkischer Kreis kein Einzelfall. Bereits am 22.08.2013 entschied das Sozialgericht Dortmund über eine Nachzahlung von 100,00 € Schulgeld nach ca. 4 Jahren.
Az.: S 40 (28) AS 2762/10

Der CDUgeführte Märkische Kreis hat es fertiggebracht für fünf Minimalleistungen nach dem Bildungspaket 25 Seiten Formulare und Infoblätter aufzulegen. Diese Abschreckung wirkt und die Leistungen bleiben zum größten Teil liegen. Das Bildungspaket gilt allgemein als gescheitert.

Pressemitteilung des Sozialgericht Dortmund

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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