Aktion Sauberes Dortmund

Gruppen, Institutionen und Einzelpersonen sind bei der Aktion „Sauberes Dortmund“ zum freiwilligen Müllsammeln in der Stadt aufgefordert. | Foto: Schmitz
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Die Dortmunder setzen sich engagiert für die Sauberkeit in ihrer Stadt ein.

Das haben sie in den vergangenen zwei Jahren eindrucksvoll bewiesen: An den Aktionen „Sauberes Dortmund 2014“ und „Sauberes Dortmund 2015“ beteiligten sich 213 Gruppen beziehungsweise Einzelpersonen.

Schon zum dritten mal rufen EDG und die Stadt zur stadtweiten Aktion „Sauberes Dortmund“ auf. Beide sind sich sicher, dass ihre gemeinsame Initiative zur Verbesserung der Stadtsauberkeit nachhaltig Wirkung zeigen wird und sich auch in diesem Jahr erneut viele Teilnehmer gewinnen lassen, wenn mit „Sauberes Dortmund 2016 – Mach mit!“ erneut zu stadtweiten Sauberkeitsaktionen aufgerufen wird.

Der Appell an die Eigenverantwortung für ein sauberes Wohnumfeld wird mit einer Darstellung der Angebote und Leistungen der EDG verknüpft, und auch dieses Mal schließt die Kampagne mit einem zentralen Aktionstag. „Sauberes Dortmund 2016 - Mach mit!“ ist eine gemeinsame Aktion der Stadt Dortmund und der EDG.

Gruppen räumen auf

Angesprochen werden mit dieser Aktion bestehende Patenschaften und die Beteiligten der beiden Vorjahresaktionen, Vereine und Verbände, Politik und Verwaltung, Schulen, Kindergärten, Umweltschutzgruppen, Schulklassen, Interessensverbände, Familien, Einzelpersonen und viele mehr. Mitmachen kann jeder.

Die Gruppen und Personen bestimmen Ort, Umfang und Zeitpunkt ihrer Säuberungsaktion selbst. Sie sollten dabei aber möglichst den witterungsabhängigen Beginn der Vegetationszeit berücksichtigen und ihre Aktion vor dem Wachsen der Frühlingspflanzen oder vor den ersten Brutzeiten einplanen. Die Teilnehmer können für ihre Aktion Straßen und Gehwege, Plätze oder Parks, Schulhöfe und deren Umfeld oder Einkaufszonen wählen.

Wichtig ist eine verbindliche Anmeldung mit einem Anmeldeformular, entweder online unter www.edg.de, per E-Mail an edgaktion@edg.de, per Fax an 9111-136 oder schriftlich an die EDG, Abt. 2.22, Sunderweg 98, 44147 Dortmund.

Eine telefonische Anmeldung ist unter 9111-999, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr. möglich. Anmeldeschluss ist der 18. März. Nach ihrer Anmeldung erhalten die Interessenten eine Bestätigung mit wichtigen Informationen für die Durchführung der Müllsammelaktion.

Wichtig: Bei der Anmeldung müssen die Anzahl der Teilnehmer, Zeitpunkt und Ort der Säuberungsaktion sowie die Sammelstelle für die gefüllten Müllsäcke genau benannt werden. Denn: Die Müllsammler werden für ihre Aktion mit Greifzangen, Handschuhen und Müllsäcken ausgestattet und erhalten auch ein kleines Überraschungspräsent.
Die gefüllten Müllsäcke werden von der EDG nach Abschluss der Säuberungsaktion an dem vereinbarten Ort eingesammelt.

In den Müllsäcken sollen nur kleine Gegenstände landen. Finden die Teilnehmer größere Verunreinigungen, wie Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte, Möbel, melden sie diese wilde Müllkippe bei der Abholung der Müllsäcke dem EDG-Mitarbeiter oder beim Aktionstelefon unter 9111-999. Ein EDG-Fahrzeug wird diese unerlaubte Abfallablagerung am Aktionstag oder zeitnah entfernen.

Preise zu gewinnen

Unter allen Teilnehmern, die sich bis zum 18. März angemeldet haben, verlost die EDG drei attraktive Preise: eine eindrucksvolle Besichtigung des Signal-Iduna-Parks, einen unterhaltsamen Besuch im Theater Olpketal oder im Kinder- und Jugendtheater, - einen Besuch im Fußballmuseum oder eine Stadtrundfahrt. Die Preisverleihung durch OB Ullrich Sierau ist am Samstag, 30. April, während des zentralen Aktionstages zur Stadtsauberkeit auf dem Friedensplatz.

Vor dem Hintergrund dieser Diskrepanz zwischen dem Abfall- Verhalten einzelner und seinen Folgen beziehungsweise den Wünschen und Erwartungen der Bürger gewinnen weitere Aktionen zur Stadtsauberkeit wie auch Effizienz und Qualität bei der Straßenreinigung durch die EDG an Bedeutung. Sowohl der Stadt als auch der EDG ist dabei bewusst, dass Stadtleben nur mit einem gemeinsamen sozialen Gewissen von Unternehmen und Bürgern funktionieren kann.

Info:

 Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur der Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst.

 Abfälle dürfen nur in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen gelagert werden.

 Wer dem zuwider handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

 2015 sind in rund 300 Fällen Bußgelder verhängt worden, je nach Schwere der Tat zwischen 50 und 1000 Euro. Insgesamt ist der Zahl der wilden Kippen rückläufig.

 Meldungen und Hinweise nimmt das Umweltamt unter  5024106 und 5025562 entgegen.

 Befinden sich unter den Abfällen auch gefährliche Stoffe wie beispielsweise asbesthaltige Materialien oder Altöl, kann eine solche illegale Müllbeseitigung strafrechtlich relevant sein und von der Polizei verfolgt werden.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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